Beschreibung
In Einklang mit Artikel 31 der Geschäftsordnung der Bank setzt der Verwaltungsrat die für die Bankangehörigen geltenden Vorschriften fest.
In der Personalordnung sind die allgemeinen Beschäftigungsbedingungen für das Personal festgelegt. Die Personalordnung ist den Beschäftigungsverträgen, auf die sie Anwendung findet, als Anhang beigefügt.
Diese Broschüre dient in erster Linie zur Information neuer Mitarbeiter bei der EIB.