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Mediation bedeutet, Verhandlungen mit Unterstützung unabhängiger Moderatorinnen und Moderatoren zu führen. Bei dieser Form der Streitbeilegung versuchen die Parteien, in Gesprächen akzeptable Lösungen für die Konfliktpunkte zu finden. Die Mediatoren – Mitarbeitende im Beschwerdemechanismus und/oder externe Moderatorinnen – bleiben unparteiisch und erlegen keine Lösungen auf. Wir helfen den Parteien, eine gemeinsame Grundlage zu finden und die Sichtweisen, Standpunkte und Interessen der anderen Seite zu verstehen.

1. Wer nimmt an einer Mediation teil?

In der Regel nehmen Vertreter der Beschwerdeführenden und des Projektträgers an der Mediation teil. Diese Parteien und die Mediatorinnen können sich auf weitere Teilnehmer einigen, z. B. auf Vertreter von Nichtregierungsorganisationen und Behörden sowie Sachverständige und Dolmetscher.

2. Die Stufen des Mediationsverfahrens

Das Mediationsverfahren ist flexibel und wird an den jeweiligen Streitfall angepasst. Es umfasst im Allgemeinen folgende Schritte:

  • Unterzeichnung einer Mediationsvereinbarung mit Grundregeln (z. B. Vertraulichkeit)
  • Festlegung der Tagesordnung für Mediationstreffen – Auflistung der Konfliktpunkte und Themen
  • Diskussion und Bewertung der Interessen und Bedürfnisse der Parteien
  • Ermittlung geeigneter Lösungen, einschließlich konkreter Maßnahmen
  • Ausarbeitung und Unterzeichnung einer abschließenden Vereinbarung
  • Durchführung der vereinbarten Maßnahmen

3. Vorteile der Mediation

Die Parteien beteiligen sich aktiv an der Suche nach praktikablen Lösungen und behalten die Kontrolle über den Ausgang ihres Streitfalls. Das Mediationsverfahren ist freiwillig. Es bewertet weder früheres Verhalten noch Compliance-Fragen.

4. Was wird bei der Mediation von den Parteien erwartet?

Die Parteien sollen sich fair am Mediationsverfahren beteiligen und in guter Absicht zusammenarbeiten, um beiderseitig akzeptable Lösungen zu finden. Sie dürfen andere Teilnehmende nicht daran hindern, ihre Ansichten zu äußern oder eine Lösung anzunehmen. Die Parteien müssen sich an die zu Beginn des Verfahrens festgelegten Grundregeln halten.  

5. Mögliche Ergebnisse der Mediation

Falls sich die Parteien auf Lösungen und Maßnahmen einigen, unterzeichnen sie eine Schlussvereinbarung. Die Mediatoren können ihnen dabei helfen.

Die Mediatoren erstellen einen Bericht über das Mediationsverfahren und seine Ergebnisse und übermitteln ihn den Parteien. Mit Zustimmung der Parteien überwacht und berichtet der Beschwerdemechanismus über den Fortschritt der vereinbarten Maßnahmen bis zu ihrem Abschluss.

Einigen sich die Parteien nicht oder nur teilweise, kann eine Compliance-Prüfung empfohlen werden. Stimmen die Beschwerdeführenden der Compliance-Prüfung zu, wird diese von anderen Mitgliedern des Beschwerdemechanismus-Teams durchgeführt. Für die Mediation zur Verfügung gestellte vertrauliche Informationen bleiben vertraulich.

Weitere Informationen erhalten Sie unter cm-dispute-resolution@eib.org.