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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

WARUM HAT DIE EIB EIN ÖFFENTLICHES REGISTER FÜR UMWELTDOKUMENTE EINGERICHTET?

Mit der Einrichtung eines öffentlichen Registers für Umweltdokumente will die EIB ihre Tätigkeit transparenter machen. In Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 („Aarhus-Verordnung“) stellen die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union der Öffentlichkeit aktiv und systematisch Umweltinformationen zur Verfügung, die sie besitzen und die für ihre Aufgaben relevant sind.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 (Artikel 4)

WAS UNTERSCHEIDET DAS ÖFFENTLICHE REGISTER VON DEN ANDEREN BEREICHEN DER EIB-WEBSITE?

Das öffentliche Register und die anderen Bereiche ergänzen sich gegenseitig. Wenn Sie allgemeine Informationen und Dokumente über die Tätigkeit der EIB suchen, sollten Sie sich zunächst in den anderen Bereichen der Website umsehen: Dort beschreiben wir unsere Aktivitäten ausführlich. Das öffentliche Register dient dagegen speziell dem Zweck, Dokumente der EIB zu ökologischen und sozialen Aspekten der von ihr geförderten Projekte zugänglich zu machen.

WELCHE ARTEN VON INFORMATIONEN UND DOKUMENTEN BEINHALTET DAS ÖFFENTLICHE REGISTER?

Das öffentliche Register beinhaltet derzeit die wichtigsten projektbezogenen Dokumente der EIB zu ökologischen und sozialen Aspekten sowie verschiedene wichtige Unterlagen zu ihren Umweltzielen:

  • EIB-Formblätter „Ökologische und soziale Aspekte“: Sie fassen für jedes Projekt die Ergebnisse der Prüfung der Umwelt- und Sozialaspekte durch die EIB zusammen. Das Formblatt wird im öffentlichen Register veröffentlicht, sobald der Verwaltungsrat der EIB das Projekt genehmigt hat. Aktuell enthält das öffentliche Register der EIB das Formblatt für Projekte, die 2012 oder später genehmigt wurden.
  • EIB-Abschlussberichte zu ökologischen und sozialen Aspekten: Sie fassen die Ergebnisse der Prüfung der ökologischen und sozialen Aspekte zum Zeitpunkt des Projektabschlusses zusammen und werden nach Abschluss der Finanzierung durch die EIB im Register veröffentlicht, sofern das Formblatt „Ökologische und soziale Aspekte“ für das jeweilige Projekt bereits veröffentlicht wurde.
  • Nichttechnische Zusammenfassungen von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) der Projektträger: Sie werden während der Projektprüfung im Register veröffentlicht, sobald sie bei der EIB eingehen.
  • Vollständige Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudien/-erklärungen/-berichte für alle Projekte (sofern erforderlich). Das betrifft UVP-Berichte für Projekte innerhalb der EU und USVP-Berichte für Projekte außerhalb der EU..
  • Unterlagen zur Sozialverträglichkeit: Umwelt- und Sozialmanagementpläne (USMP), Umsiedlungspläne, Pläne für die Einbeziehung der Projektbeteiligten, Pläne zur Wiederherstellung von Existenzgrundlagen oder für die Entschädigung für den Verlust von Existenzgrundlagen, Rahmenstrategien für Umsiedlungen, Entwicklungspläne für indigene Gemeinschaften usw. werden gegebenenfalls veröffentlicht, sobald sie der Bank vorliegen.
  • Außerdem enthält das öffentliche Register wichtige Dokumente, Berichte und Leitlinien zu den Umweltzielen der EIB – etwa den Leitfaden für eine umwelt- und sozialverträgliche Finanzierungspraxis und Berichte zum ökologischen Fußabdruck.
ENTHÄLT DAS ÖFFENTLICHE REGISTER ALLE DOKUMENTE DER EIB ZU UMWELT- UND SOZIALASPEKTEN?

Nein. Das öffentliche Register ist ein Kompromiss zwischen einer größeren Transparenz und administrativen Zwängen. Es deckt den Zeitraum ab 2012 ab und enthält derzeit sowohl Dokumente, die sich auf durch die Bank finanzierte Vorhaben und somit auf ihre Kerntätigkeit beziehen, als auch verschiedene wichtige Dokumente, Strategien und Leitlinien zu ihren Umweltzielen. Broschüren, Pressemitteilungen und andere indirekt umweltbezogene Dokumente sind bereits auf der EIB-Website zugänglich.

Zu den von der Bank finanzierten Projekten gibt es Unterlagen, deren Format oder Bezeichnung sich im Laufe der Zeit ändern können. Gelegentlich erhält die Bank Unterlagen, die sowohl Umweltinformationen unterschiedlichster Art (zum Beispiel von Projektträgern oder Dritten vorgelegte Studien und Berichte) als auch wirtschaftlich sensible Angaben enthalten. Diese Dokumente werden derzeit nicht im Register veröffentlicht. Für ihre Zugänglichkeit gelten die Bestimmungen der Transparenzpolitik der EIB-Gruppe (siehe unten). Wir haben nicht genügend Ressourcen, um alle uns vorliegenden Informationen und Dokumente zu Umwelt- und Sozialaspekten zu registrieren und online zur Verfügung zu stellen. Dies würde außerdem den Grundsätzen der Vertraulichkeit und der Verhältnismäßigkeit widersprechen und wäre technisch schwer umzusetzen. Dennoch versuchen wir, einen möglichst umfassenden Zugang zu Informationen über die Umwelt- und Sozialaspekte der geförderten Projekte zu gewähren. Derzeit enthält das öffentliche Register deshalb die wesentlichen Standarddokumente zu diesen Aspekten unserer Tätigkeit.

Bitte beachten Sie, dass das Register aktuell Dokumente zu Projekten enthält, die die Bank ab 2012 finanziert hat, jedoch nicht für den vorangegangenen Zeitraum. Die detaillierten Informationen zum öffentlichen Register und in unserem „Guide to accessing environmental and social information/documents held by the EIB“ geben jedoch einen guten Einblick in die Art der Dokumente, die uns zu den Umwelt- und Sozialaspekten der geförderten Projekte vorliegen.

WIRD DAS ÖFFENTLICHE REGISTER KÜNFTIG WEITER AUSGEBAUT?

Ja. Die EIB erweitert das Register kontinuierlich und wird seinen Inhalt und seine technischen Funktionen weiterentwickeln.

Kommentare und Vorschläge, wie das öffentliche Register weiter verbessert werden kann, sind jederzeit willkommen.

WIE KANN ICH ZUGANG ZU DOKUMENTEN BEANTRAGEN, DIE IM ÖFFENTLICHEN REGISTER NICHT DIREKT ABRUFBAR SIND?

In Einklang mit der Transparenzpolitik der EIB-Gruppe können Sie einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten stellen. Entweder Sie richten Ihren Antrag direkt an den InfoDesk der EIB, oder Sie nehmen über die EIB-Außenbüros Kontakt mit der Bank auf. Fragen zu Einzelheiten eines konkreten Projekts sollten möglichst direkt an den Projektträger gerichtet werden, insbesondere falls sich das Vorhaben bei der EIB noch im Prüfungsstadium befindet. Die Bank hat keine Einwände dagegen, dass Projektträger, Darlehensnehmer oder andere befugte Partner Informationen über ihre Beziehungen zur EIB und die mit ihr getroffenen Vereinbarungen weitergeben.