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Über die Abteilung Untersuchungen kann die EIB-Gruppe Verdachtsmeldungen zu Betrug und Fehlverhalten, die von der EIB-Gruppe finanzierte Aktivitäten und/oder Mitglieder der Leitungsorgane oder Beschäftigte der EIB-Gruppe betreffen, unabhängig, professionell und objektiv untersuchen. Sie hat als einzige Stelle in der EIB-Gruppe den Auftrag, Betrug und Fehlverhalten nachzugehen.

Neben ihrer Hauptaufgabe der Untersuchungen übernimmt die Abteilung auch die proaktive Betrugserkennung, leitet Ausschlussverfahren im Fall rechtswidrigen Verhaltens ein, berät zu Betrugsbekämpfungsleitlinien und -verfahren und sensibilisiert innerhalb und außerhalb der EIB-Gruppe für Betrugsthemen.

Meldung von Betrug und Fehlverhalten

Die Abteilung Untersuchungen ist für alle Verdachtsmeldungen zu rechtswidrigen Verhaltensweisen und Handlungen im Sinne der Betrugsbekämpfungsleitlinien der EIB-Gruppe sowie Verletzungen der Leitlinien der EIB-Gruppe zur Würde am Arbeitsplatz und des Verhaltenskodex der EIB zuständig.

Wer über relevante Informationen verfügt, sollte sich umgehend an die Abteilung Untersuchungen wenden. Jeder Verdacht kann anonym gemeldet werden. Die EIB-Gruppe behandelt alle Hinweise vertraulich.

So erreichen Sie die Abteilung Untersuchungen:

Bitte geben Sie dabei Folgendes an:

  • Welche mutmaßlich rechtswidrige Verhaltensweise oder Handlung möchten Sie melden?
  • Wo und wann hat sich der Vorfall ereignet? (Datum und Uhrzeit, sofern Sie dazu Angaben machen können)
  • Wer hat die Handlung begangen?
  • Wie hat die Person oder Firma/Organisation die mutmaßlich rechtswidrige Handlung begangen?
  • Warum war diese Handlung nicht korrekt?

Gemäß den Whistleblowing-Leitlinien der EIB-Gruppe können Hinweisgebende ihren Verdacht auch über eine externe Plattform melden, wobei ihre Identität zusätzlich besser geschützt ist.

Verdachtsmeldungen können auch direkt an

Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit rechtswidrigen Verhaltensweisen und Handlungen gemäß Betrugsbekämpfungsleitlinien der EIB-Gruppe können auch an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) erfolgen.

Wichtige Leitlinien