EIB-Darlehen von 12 Mio EUR für Hafenausbau in Guinea Die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Republik Guinea haben den Vertrag über ein Darlehen von 12 Mio EUR aus Risikokapitalmitteln zur Finanzierung des Ausbaus des Hafens von Conakry, dem wichtigsten Handelshafen des Landes, unterzeichnet. Die Investitionen in die Hafenanlagen werden zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Hafens beitragen und die Kapazitäten für die Abfertigung des zunehmenden Containerverkehrs erweitern.
Der Ausbau des Hafens ist für die Wirtschaft Guineas von entscheidender Bedeutung. Das Projekt betrifft den Bau eines neuen Containerkais, der dazugehörigen Kaiflächen sowie von Hafenanlagen, einschließlich Systeme für Brandschutz und Sicherheit im Seeverkehr. Das Vorhaben wird begleitet von institutionsbildenden Maßnahmen im Hinblick auf den Umweltschutz und die Gewährleistung der Unabhängigkeit der Hafenbehörde von Conakry.
Das Projekt wird u.a. zusammen mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Agence Française de Développement finanziert werden. Darlehensnehmer ist die Republik Guinea für den Freihafen von Conakry, ein öffentliches Unternehmen. Die Hafenbehörde verfügt über ein Monopol und ist eine Quelle für Deviseneinnahmen des Landes. Der Hafen von Conakry ist sowohl für das Land als auch für die Region von strategischer Bedeutung für den Seeverkehr von und nach Mali, der im Anschluss an die Krise in Côte d'Ivoire stark zugenommen hat.
Die 1958 durch den Vertrag von Rom errichtete EIB finanziert Investitionsvorhaben, die zur Erreichung der Ziele der EU beitragen. Als Entwicklungsfinanzierungsinstitution der EU für Länder, die mit der Union Kooperations- oder Assoziierungsabkommen geschlossen haben, ist die EIB in die Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit der Union eingebunden. Das genannte Projekt fällt in den Rahmen der Entwicklungsfinanzierungstätigkeit der EIB auf der Grundlage des auslaufenden Vierten Abkommens von Lome (1989 bis heute).
Die Entwicklungsfinanzierungstätigkeit der Bank in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) erfolgt seit Abschluss des Abkommens von Lome auf der Grundlage des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens, das im Juni 2000 in Cotonou unterzeichnet wurde. Im Rahmen dieses Abkommens ist eine Finanzhilfe von insgesamt 15,2 Mrd EUR im Zeitraum 2002-2006 vorgesehen. Davon entfallen 11,3 Mrd EUR auf nicht rückzahlbare Hilfen der EU-Mitgliedstaaten, 2,2 Mrd EUR werden von der EIB im Rahmen der Investitionsfazilität verwaltet, die die früheren Risikokapitalfinanzierungen ersetzen wird und die im Rahmen des Abkommens eingerichtet wurde, und bis zu 1,7 Mrd EUR werden in Form von Darlehen aus eigenen Mitteln der EIB gewährt. Bei der Investitionsfazilität handelt es sich um einen revolvierenden Fonds (die Rückzahlungen auf Darlehen werden für neue Finanzierungen verfügbar gemacht), mit dem in technischer, ökologischer, finanzieller und volkswirtschaftlicher Hinsicht solide Vorhaben des privaten Sektors bzw. von Unternehmen des öffentlichen Sektors, die nach kommerziellen Gesichtspunkten geführt werden, unterstützt werden sollen.
Gemäß den Bestimmungen des Vierten Abkommens von Lome über die Entwicklungsfinanzierungen verwaltete die EIB im Rahmen eines spezifischen Mandats einen Teil der EEF-Mittel, die sich aus Beiträgen der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzten. Diese Mittel wurden in erster Linie für Risikokapitaloperationen eingesetzt.