Am 10. Mai beschlossen die Mitgliedstaaten der Eurozone die Einrichtung einer Zweckgesellschaft, um in Not geratene Mitgliedstaaten bei Bedarf mit bis zu 440 Mrd EUR unterstützen zu können. In einer Sitzung am 17. Mai erhielt diese Zweckgesellschaft den Namen „Europäische Finanzstabilitätsfazilität“ (European Financial Stability Facility - EFSF). Die Eurogruppe beschloss, diesen Stabilisierungsfonds nach luxemburgischem Recht einzurichten. Die Anteilseigner der EFSF sollten die 16 Mitgliedstaaten der Eurozone sein.

Die EIB wird dabei lediglich technische Unterstützung für die Kommission und die Mitglieder der Eurozone leisten, beispielsweise bei juristischen Fragen in Verbindung mit der Einrichtung der Zweckgesellschaft nach luxemburgischem Recht. Diese Dienstleistungen werden auf der Grundlage einer vollständigen Kostendeckung erbracht werden.

Die EIB wird weder Anteilseigner der EFSF sein, noch sie verwalten oder sich an der Mittelbeschaffung für die EFSF beteiligen, sondern lediglich Back-Office-Dienste erbringen. Damit würde die EIB eine ähnliche Back-Office-Funktion übernehmen, wie sie sie bereits bei einigen von der Kommission und den Mitgliedstaaten eingerichteten Treuhand- und anderen Fonds wahrnimmt. Für die Mittelbeschaffung, die Darlehensvergabe, das Risikomanagement, die Beziehungen zu den Ratingagenturen sowie das Management der EFSF wird die Zweckgesellschaft selbst zuständig sein.

Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter: www.efsf.europa.eu