Die Europäische Investitionsbank (EIB) und die litauischen Ministerien für Finanzen und für Umwelt fördern gemeinsam Maßnahmen für mehr Energieeffizienz in Litauen.
Dazu haben sie unter dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Kohäsionsfonds einen Holdingfonds für den Programmplanungszeitraum 2021–2027 eingerichtet. Im Rahmen des Regionalprogramms verwaltet die EIB 100 Millionen Euro an EU-Geldern.
Der Holdingfonds gehört zu den Finanzierungsinstrumenten der EIB in EU-Ländern. Mehr zu unseren Finanzierungsinstrumenten und Fonds mit geteilter Mittelverwaltung
Investitionen in Energieeffizienz
Die Finanzierungsinstrumente fördern Investitionen in die Energieeffizienz von Wohnblocks mit Eigentumswohnungen. Das sind rund 66 Prozent aller Wohngebäude in Litauen. Wohnungen, die vor 1993 gebaut wurden, sind weniger energieeffizient als Wohnungen nach heutigem Standard. Ein geringerer Energieverbrauch dieser Gebäude verbessert die Energieeffizienz des litauischen Wohnungssektors und hebt den Lebensstandard der Bewohnerinnen und Bewohner.
Was ist förderfähig?
Mit den Instrumenten werden unterschiedliche Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohnblocks finanziert, z. B.:
- Wärmedämmung von Fassaden und Beseitigung von Schäden an Wänden und Grundmauern
- Verglasung von Balkonen und Loggien, Verstärkung bzw. Erneuerung ihrer Strukturen
- Einbau wärmegedämmter Wohnungstüren und Fenster in allen Wohnungen
- Isolierung von Kellerdecken
- Modernisierung von Aufzügen
- Sanierung anderer gemeinsam genutzter Systeme
- Andere Maßnahmen, die in direktem Zusammenhang mit den durchgeführten Arbeiten stehen, etwa Installation von Ökoenergie-Anlagen in den Gebäuden und Instandhaltung der Treppenhäuser
Für eine Förderung kommen Sanierungsprojekte in Betracht, durch die
- das Gebäude nach Abschluss der Arbeiten mindestens die Energieeffizienzklasse B erreicht und
- die Kosten für Wärmeenergie nach der Sanierung mindestens 40 Prozent niedriger sind als vorher.
Für Wohnblocks, für die es in puncto Energieeffizienz keine verbindlichen Mindestanforderungen gibt, gilt eine Ausnahmeregelung: Sie müssen ihren Energieverbrauch um mindestens 25 Prozent senken.
Wer kann Finanzierungen beantragen?
Finanzierungen gehen an:
- Bewohnerinnen und Bewohner von Eigentumswohnungen in Wohnblocks
- Gebäudeverwaltungen, die zugunsten oder im Namen der Wohnungseigentümer als Endbegünstigte handeln (z. B. Eigentümervereinigungen, von der Gemeinde benannte Institutionen oder Personen, die über eine entsprechende Vollmacht der Eigentümergemeinschaft verfügen)
Wo können Finanzierungen beantragt werden?
Die Finanzintermediäre werden derzeit ausgewählt.
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung
Der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung soll den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union stärken.
Er baut dazu Ungleichgewichte zwischen den Regionen ab und fördert Investitionen in ein smarteres, grüneres, besser vernetztes, sozialeres und bürgernäheres Europa.
Der Kohäsionsfonds
Der Kohäsionsfonds unterstützt EU-Länder mit einem Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen unter 90 Prozent des Durchschnitts der EU-27 und stärkt so den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU.
Er fördert Umweltprojekte und Investitionen in die transeuropäischen Verkehrsnetze.