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Unterzeichnung(en)

Betrag
500.569.660,87 €
Länder
Sektor(en)
Vereinigtes Königreich : 500.569.660,87 €
Bildung : 500.569.660,87 €
Unterzeichnungsdatum
2/02/2011 : 58.078.754,8 €
28/02/2011 : 58.078.754,8 €
21/02/2011 : 58.078.754,8 €
15/10/2010 : 58.142.915,29 €
15/10/2010 : 58.142.915,29 €
18/10/2010 : 58.142.915,29 €
28/12/2011 : 75.952.325,3 €
21/12/2011 : 75.952.325,3 €
Link zum projekt

Übersicht

Veröffentlichungsdatum
27 Mai 2010
Projektstatus
Referenz
Unterzeichnet | 15/10/2010
20100237
Projekttitel
Projektträger – Finanzintermediär
UK Knowledge Economy Programme Loan

Universities and further education colleges.

Vorgeschlagene EIB-Finanzierung (voraussichtlicher Betrag)
Gesamtkosten (voraussichtlicher Betrag)
GBP 500 million. (EUR 575 million.)
GBP 2 billion. (EUR 2.3 billion.)
Beschreibung
Ziele

Programme Loan to partly fund various projects in the Higher and Further Education sector.

Support and further strengthen the UK knowledge-based economy.

Umweltaspekte
Auftragsvergabe

Council Directive 85/337/EEC amended by Directive 97/11/EC and 2003/35/EC on Environmental Impact Assessment (EIA) does not specifically mention education activities. However, if it is an urban development then Annex II/III of the EIA Directive could apply. The Environmental and Planning Departments of the competent Local Authorities, as part of the Planning Approval process, are required by local legislation viz. the Planning (EIA) Regulations Act - 1999, to screen all projects and confirm whether an EIA is required.

Most universities and further education colleges, receiving more than 50% annual direct income from public funding authorities, are required to comply with regulations governing the procurement of publicly financed projects in the UK. The Bank will require the promoters of sub-projects to submit documentation confirming compliance with relevant EU and UK procurement policies.

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Haftungsausschluss

Bis Finanzierungen vom Verwaltungsrat genehmigt und anschließend unterzeichnet werden, befinden sich die Projekte in der Prüfungs- oder Verhandlungsphase. Die Angaben auf dieser Seite sind daher unverbindlich.
Sie dienen lediglich der Transparenz und stellen nicht die offizielle EIB-Politik dar (vgl. auch die erklärenden Anmerkungen).

Aktuelles und Storys

Allgemeine Fragen und Anmerkungen

Die EIB betreibt eine offene Kommunikation und ermutigt Interessenträgerinnen und Interessenträger, sich konstruktiv einzubringen.
Anmerkungen und Fragen zur Beteiligung der EIB an einem Projekt oder zu Finanzierungen, zur Arbeit, zur Organisation oder zu den Zielen der EIB können an den EIB Infodesk gerichtet werden.
Alternativ können Sie über die Außenbüros der EIB Kontakt mit der Bank aufnehmen.
Fragen zu Einzelheiten eines konkreten Projekts sollten möglichst direkt an den Projektträger gerichtet werden, besonders, wenn sich das Vorhaben bei der EIB noch im Prüfungsstadium befindet.

Medienanfragen

Medienanfragen können Sie an die Pressestelle der EIB richten. Bitte besuchen Sie auch unseren Pressebereich.

Beschwerdemechanismus

Für Beschwerden über mutmaßliche Missstände in der Tätigkeit der Bank steht der Beschwerdemechanismus der EIB zur Verfügung. Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht als unabhängige Stelle Beschwerden und verlangt Rechenschaft von der EIB.

„Null Toleranz“ gegenüber Betrug und Korruption

Die Bank duldet unter keinen Umständen Betrug oder Korruption. Bitte richten Sie Betrugs- oder Korruptionsbeschwerden direkt an die Abteilung Betrugsbekämpfung. Alle Beschwerden werden streng vertraulich und in Übereinstimmung mit den Untersuchungsverfahren der EIB und den Leitlinien für Betrugsbekämpfung behandelt.

Weitere Veröffentlichungen