Unterzeichnung(en)
Übersicht
- Energie - Energieversorgung
An offshore windfarm of around 600 MW, located about 14 km from the Caithness coast near Wick, Scotland
The project aims to enable the UK to achieve its ambitious target of energy consumption based on renewable energy sources in 2020.
By virtue of its technical characteristics the project is classified as an Annex II project according to Directive 2011/92/EU on environmental impact assessment (EIA). Thus, the project is subject to an EIA based on a case-by-case decision or defined criteria set by the competent authorities. In this case, two separate EIAs were carried out for the offshore and the onshore works, and planning consent was granted in 2014 and 2013, for the offshore and onshore works respectively. The Bank will review the project's authorisation process during appraisal and verify compliance with relevant directives of the EU.
Directive 2004/17/EC does not apply to contracts awarded by contracting entities intended to enable them to carry out electricity supply in England, Scotland and Wales (Decision 2007/141/EC). The project is therefore considered to be exempt from public procurement requirements.
Haftungsausschluss
Bis Finanzierungen vom Verwaltungsrat genehmigt und anschließend unterzeichnet werden, befinden sich die Projekte in der Prüfungs- oder Verhandlungsphase. Die Angaben auf dieser Seite sind daher unverbindlich.
Sie dienen lediglich der Transparenz und stellen nicht die offizielle EIB-Politik dar (vgl. auch die erklärenden Anmerkungen).
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Allgemeine Fragen und Anmerkungen
Die EIB betreibt eine offene Kommunikation und ermutigt Interessenträgerinnen und Interessenträger, sich konstruktiv einzubringen.
Anmerkungen und Fragen zur Beteiligung der EIB an einem Projekt oder zu Finanzierungen, zur Arbeit, zur Organisation oder zu den Zielen der EIB können an den EIB Infodesk gerichtet werden.
Alternativ können Sie über die Außenbüros der EIB Kontakt mit der Bank aufnehmen.
Fragen zu Einzelheiten eines konkreten Projekts sollten möglichst direkt an den Projektträger gerichtet werden, besonders, wenn sich das Vorhaben bei der EIB noch im Prüfungsstadium befindet.
Medienanfragen
Medienanfragen können Sie an die Pressestelle der EIB richten. Bitte besuchen Sie auch unseren Pressebereich.
Beschwerdemechanismus
Für Beschwerden über mutmaßliche Missstände in der Tätigkeit der Bank steht der Beschwerdemechanismus der EIB zur Verfügung. Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht als unabhängige Stelle Beschwerden und verlangt Rechenschaft von der EIB.
„Null Toleranz“ gegenüber Betrug und Korruption
Die Bank duldet unter keinen Umständen Betrug oder Korruption. Bitte richten Sie Betrugs- oder Korruptionsbeschwerden direkt an die Abteilung Betrugsbekämpfung. Alle Beschwerden werden streng vertraulich und in Übereinstimmung mit den Untersuchungsverfahren der EIB und den Leitlinien für Betrugsbekämpfung behandelt.
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