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SZCZECIN AFFORDABLE HOUSING GREEN INFRA (NCFF)

Unterzeichnung(en)

Betrag
766.679,54 €
Länder
Sektor(en)
Polen : 766.679,54 €
Stadtentwicklung : 766.679,54 €
Unterzeichnungsdatum
10/08/2020 : 766.679,54 €
Link zum projekt

Übersicht

Veröffentlichungsdatum
23 April 2020
Projektstatus
Referenz
Unterzeichnet | 10/08/2020
20190622
Projekttitel
Projektträger – Finanzintermediär
SZCZECIN AFFORDABLE HOUSING GREEN INFRA (NCFF)
SZCZECINSKIE TOWARZYSTWO BUDOWNICTWA SPOLECZNEGO SPOLKA Z O.O.
Vorgeschlagene EIB-Finanzierung (voraussichtlicher Betrag)
Gesamtkosten (voraussichtlicher Betrag)
PLN 3 million (EUR 1 million)
PLN 4 million (EUR 1 million)
Ort
Sektor(en)
Beschreibung
Ziele

The project consists of a loan for extensive greening measures, which are part of a larger redevelopment plan of social housing blocks in the centre of Szczecin. Implementation will be done by a social housing association in the period 2019-2023.

The aim is to plant local flora and improve biodiversity and climate resilience in the urban environement, as well as to increase the capacity of the land and the roofs to absorb and store rainwater.

Umweltaspekte
Auftragsvergabe

The EIB will finance eligible components which are environmentally sound and compliant with ith the EU environmental legislation, as well as with the principles and standards of the EIB's Environmental Policy Statement.

The promoter is subject to public procurement regulation. The EIB will require the promoter to ensure that contracts for the implementation of the project will be tendered in accordance with the relevant applicable EU procurement legislation: Directive 2014/24/EU, Directive 2014/25/EU, as well as Directive 92/13/EEC and 89/665/EEC as interpreted by the Court of Justice of the EU, with the publication of tender notices in the Official Journal of the European Union (OJEU), as and where required.

Haftungsausschluss

Bis Finanzierungen vom Verwaltungsrat genehmigt und anschließend unterzeichnet werden, befinden sich die Projekte in der Prüfungs- oder Verhandlungsphase. Die Angaben auf dieser Seite sind daher unverbindlich.
Sie dienen lediglich der Transparenz und stellen nicht die offizielle EIB-Politik dar (vgl. auch die erklärenden Anmerkungen).

Aktuelles und Storys

Allgemeine Fragen und Anmerkungen

Die EIB betreibt eine offene Kommunikation und ermutigt Interessenträgerinnen und Interessenträger, sich konstruktiv einzubringen.
Anmerkungen und Fragen zur Beteiligung der EIB an einem Projekt oder zu Finanzierungen, zur Arbeit, zur Organisation oder zu den Zielen der EIB können an den EIB Infodesk gerichtet werden.
Alternativ können Sie über die Außenbüros der EIB Kontakt mit der Bank aufnehmen.
Fragen zu Einzelheiten eines konkreten Projekts sollten möglichst direkt an den Projektträger gerichtet werden, besonders, wenn sich das Vorhaben bei der EIB noch im Prüfungsstadium befindet.

Medienanfragen

Medienanfragen können Sie an die Pressestelle der EIB richten. Bitte besuchen Sie auch unseren Pressebereich.

Beschwerdemechanismus

Für Beschwerden über mutmaßliche Missstände in der Tätigkeit der Bank steht der Beschwerdemechanismus der EIB zur Verfügung. Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht als unabhängige Stelle Beschwerden und verlangt Rechenschaft von der EIB.

„Null Toleranz“ gegenüber Betrug und Korruption

Die Bank duldet unter keinen Umständen Betrug oder Korruption. Bitte richten Sie Betrugs- oder Korruptionsbeschwerden direkt an die Abteilung Betrugsbekämpfung. Alle Beschwerden werden streng vertraulich und in Übereinstimmung mit den Untersuchungsverfahren der EIB und den Leitlinien für Betrugsbekämpfung behandelt.

Weitere Veröffentlichungen