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    Von der EIB finanzierte Projekte durchlaufen normalerweise sieben Phasen: VorschlagPrüfung, Genehmigung, Unterzeichnung, Auszahlung, Überwachung und Rückzahlung. Außerdem informieren wir über die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen für EIB-finanzierte Projekte.

    Einen Projektvorschlag erstellen

    Wir bieten Darlehen, Garantien, Eigenkapitalfinanzierungen und Beratung. Was davon am besten passt, hängt von den Projektzielen und weiteren Faktoren ab. Die EIB ist in den meisten Wirtschaftssektoren aktiv und finanziert normalerweise bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten eines Projekts. Wir vergeben Darlehen ab 25 Millionen Euro, in bestimmten Fällen auch geringere Beträge. Förderfähig sind Projekte, die zu den Zielen und Prioritäten der EU und der EIB beitragen. Näheres zu unseren Produkten und Förderkriterien finden Sie unter Unser Angebot.

    Aufgrund der Bandbreite und Vielfalt potenzieller Projekte gibt es keine Standarddokumentation. In der Regel erwartet die EIB eine umfassende Machbarkeitsstudie sowie eine detaillierte Beschreibung der Investitionsausgaben mit Finanzierungsplan. Auf Basis der vorgelegten Informationen sollten wir beurteilen können, ob das Projekt auf einem ausgereiften Geschäftsplan beruht und unseren Finanzierungszielen entspricht.

    Die Förderfähigkeit eines Projekts prüfen wir anhand folgender Kriterien:

    • finanzielle Tragfähigkeit
    • volkswirtschaftliche Rentabilität
    • soziale Verträglichkeit
    • ökologische Verträglichkeit
    • Klimaverträglichkeit
    • technische Bewertung
    • Fragen der Auftragsvergabe
    • Organisation und Kompetenzen des Projektträgers

    Ausgeschlossene Tätigkeiten

    Was wir nicht finanzieren:

    • Munition und Waffen
    • Ausrüstung und Infrastruktur für Militär oder Polizei
    • Projekte, die persönliche Rechte und Freiheiten einschränken oder gegen Menschenrechte verstoßen
    • ökologisch oder sozial nicht vertretbare Projekte
    • ethisch oder moralisch umstrittene Projekte (Glücksspiel, Tabak usw.)
    • nach nationalem Recht verbotene Tätigkeiten

    Weitere Einzelheiten enthält die Liste der von EIB-Finanzierungen ausgeschlossenen Tätigkeiten.

    Was Sie über unsere Projektprüfung wissen sollten

    Bei der Projektprüfung nimmt die EIB finanzielle, volkswirtschaftliche, soziale, ökologische und klimarelevante Aspekte systematisch unter die Lupe, führt eine technische Bewertung durch, prüft Vergabeaspekte und begutachtet die Organisation und die Kompetenzen des Projektträgers.

    Parallel dazu konsultiert sie die Europäische Kommission und das Mitgliedsland oder die Mitgliedsländer, in dem oder denen das Projekt durchgeführt wird.

    Wenn Projekte über Finanzintermediäre finanziert werden, unterzieht die EIB diese einer Due-Diligence-Prüfung, weil noch nicht bekannt ist, in welche Einzelprojekte/zugrunde liegenden Investitionen die Mittel letztlich fließen.

    Anschließend wird der Finanzierungsvorschlag dem Direktorium und daraufhin dem Verwaltungsrat zur endgültigen Entscheidung vorgelegt. Sobald eine Finanzierung genehmigt ist, können die EIB und der Darlehensnehmer die Kreditdokumentation aushandeln und erstellen. Je nach Bedarf zahlen wir dann das Darlehen in einem oder mehreren Beträgen aus.

    Eine Projektprüfung dauert sechs Wochen bis 18 Monate – je nachdem, wie groß und komplex das Vorhaben ist und wie effizient der Prüfungsprozess aufseiten der EIB und des Projektträgers abläuft.

    Siehe Unsere Projekte in der Prüfungsphase

    Volkswirtschaftliche Prüfung von Projekten

    Die volkswirtschaftliche Prüfung spielt bei den Finanzierungen der EIB eine zentrale Rolle. Dabei bewertet die Bank den Beitrag eines Investitionsvorhabens zum Wirtschaftswachstum der Europäischen Union, zu ihrem Zusammenhalt sowie zum wirtschaftlichen Fortschritt ihrer Partner.

    Bei der Berechnung des volkswirtschaftlichen Nutzens ihrer Projekte stützt sich die EIB auf international anerkannte Methoden. Mehr zur volkswirtschaftlichen Prüfung bei der Bank

    Die Qualität eines Projekts beruht vor allem auf folgenden Faktoren:

    TECHNISCHER UMFANG
    • Festlegung der „technischen Beschreibung“ des Projekts
    • technische Solidität, innovative Technologie, Risiken und mindernde Maßnahmen
    • Informationen zur Kapazität für die Produkte/Leistungen
    DURCHFÜHRUNG
    • Fähigkeit des Projektträgers zur Durchführung des geplanten Projekts
    • Angaben zu Durchführungszeitraum und Beschäftigungseffekt
    BETRIEB
    • Fähigkeit des Projektträgers für Betrieb und Instandhaltung des Projekts
    • Informationen zu Produktion/Leistungserbringung, Betriebs- und Wartungskosten, Arbeitsplätze während der Nutzungsdauer
    AUFTRAGSVERGABE
    • Einhaltung des geltenden Rechts und der Leitlinien der EIB
    UMWELTASPEKTE
    • Einhaltung des geltenden Rechts
    • Informationen zur Umweltverträglichkeitsprüfung
    KLIMAASPEKTE
    • Ausrichtung an den Zielen und Grundsätzen des Pariser Abkommens und des Aktionsplans der EU für ein nachhaltiges Finanzwesen
    • Analyse und Minimierung von Treibhausgasemissionen sowie der Transitions- und physischen Klimarisiken
    MARKT UND NACHFRAGE
    • Analyse der Nachfrage während der Nutzungsdauer des Projekts unter Bezug auf unsere Sektorstudien
    INVESTITIONSKOSTEN
    • Informationen zu den Projektkosten und den einzelnen Komponenten
    • Kostenvergleich mit ähnlichen Projekten
    RENTABILITÄT
    • Angaben zur finanziellen Rentabilität mit entsprechenden Indikatoren (z. B. Rate of Return)
    • Angaben zur volkswirtschaftlichen Rentabilität
    PROJEKTBEZOGENE INFORMATIONEN

    Die Transparenzleitlinien der EIB-Gruppe regeln, welche projektbezogenen Informationen wann veröffentlicht werden müssen. Demnach ist spätestens drei Wochen, bevor das Projekt dem Verwaltungsrat der EIB zur Genehmigung vorgelegt wird, eine Kurzbeschreibung in der Projektliste auf der Website der EIB zu veröffentlichen. Über bestimmte Projekte werden keine Informationen vor ihrer Genehmigung – und in einigen Fällen vor Unterzeichnung des Darlehensvertrags – veröffentlicht, um berechtigte Interessen zu schützen. Diese Projekte fallen unter die Ausnahmeregelung gemäß Artikel 4.6 und 4.7 der Transparenzleitlinien.

    Die Kurzbeschreibungen enthalten in der Regel: Projektname, Projektträger oder Finanzintermediär (bei Darlehen, die über Partner vergeben werden), Projektstandort, Wirtschaftssektor, Beschreibung und Ziele des Projekts, seine Umwelt- und gegebenenfalls Sozialaspekte, Angaben zur Auftragsvergabe, vorgeschlagener Finanzierungsbeitrag der EIB sowie Gesamtkosten und Status des Projekts.

    Gegebenenfalls enthält die Kurzbeschreibung einen Link zum öffentlichen Register der EIB. Dort sind Infos zu den Umwelt- und Sozialaspekten des Projekts verfügbar, darunter die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung (USVP) sowie Umweltstudien und Umsiedlungspläne. Im öffentlichen Register der EIB ist auch das Formblatt „Ökologische und soziale Aspekte“ abrufbar, das die Ergebnisse der Prüfung enthält und zu den Dokumenten gehört, die dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorgelegt werden.

    Nach Unterzeichnung der Finanzierungsverträge können die Kurzbeschreibungen der Projekte auch über Links in den Projektdatenblättern in der Liste der finanzierten Projekte auf der Website der EIB eingesehen werden. Die Projektdatenblätter umfassen in der Regel den Projektnamen, den Projektstandort, den Wirtschaftssektor und die Darlehensbeträge mit dem jeweiligen Unterzeichnungsdatum.

    Die EIB entfernt Projektinformationen von ihrer Website, sobald kein weiteres Engagement in dem Projekt mehr vorgesehen ist (Artikel 4.13 der Transparenzleitlinien der EIB-Gruppe).

    Auftragsvergabe bei EIB-finanzierten Projekten

    Die Bank stellt sicher, dass ihre Mittel umsichtig und im Interesse der Projekte und im Sinne der EU verwendet werden. Gleichzeitig überprüft sie, ob faire internationale Vergabeverfahren gemäß ihrem Leitfaden für die Auftragsvergabe befolgt werden.

    Ausschreibungen für EIB-Projekte werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Für alle Projekte außerhalb der EU ist dies obligatorisch.

    Wenn Sie weitere Informationen über die Auftragsvergabe wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an den Projektträger.

    Beschwerden über die Auftragsvergabe bei Projekten

    Die Bank hat einen Ausschuss für Auftragsvergabebeschwerden. Er prüft die Position der Bank, wenn Beschwerden über die Auftragsvergabe für Bauarbeiten, Lieferungen und Beratungsleistungen bei von der EIB-finanzierten Projekten eingehen.

    Vergabeverfahren bei Projekten der Bank auf eigene Rechnung

    Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite zur Auftragsvergabe.
    Die EIB führt keine offizielle Berater- und Lieferantenliste.

    Überwachung der Projekte

    Wir überwachen unsere Projekte von der Unterzeichnung des Darlehensvertrags über die Durchführungs- und Betriebsphase bis zur Rückzahlung. Die Details der Überwachung werden je nach Merkmalen des Projekts festgelegt.

    Konkret kontrolliert die Bank, ob das Darlehen bedient wird und die Mittel entsprechend den Zielen und Vorgaben genutzt werden. Sie verfolgt für den Projektträger und seine Partner relevante Entwicklungen und stellt sicher, dass die physische Ausführung des Projekts vertragsgemäß erfolgt. Außerdem evaluiert sie die Ergebnisse der Investition.

    Finanzielle Überwachung

    Für die finanzielle Überwachung der Darlehen und mögliche Umstrukturierungen ist die Direktion Portfoliomanagement und -überwachung zuständig.

    Überwachung der Projektdurchführung

    Bei der Projektprüfung ermittelt die Direktion Projekte potenzielle Probleme, damit bei Bedarf geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können.

    Falls es in der Durchführungsphase zu signifikanten Abweichungen von der ursprünglichen Vereinbarung kommt, muss der Projektträger die Bank informieren.

    Gegebenenfalls wird nach Beendigung des Projekts im öffentlichen Register ein Abschlussbericht zu den ökologischen und sozialen Aspekten veröffentlicht. Darin fasst die Bank ihre aktualisierte Bewertung zusammen.

    Im Projektabschlussbericht werden alle Abweichungen von den ursprünglichen Plänen festgehalten.

    Bestimmte Projekte, etwa öffentlich-private Partnerschaften, müssen nach Projektabschluss weiter überwacht werden.

    Ex-post-Evaluierung

    Analysen und Evaluierungen helfen der EIB-Gruppe, aus ihren Erfahrungen zu lernen. Die Empfehlungen in den Evaluierungsberichten dienen künftigen Projekten und geben Auskunft über die Umsetzung der EU-Ziele.

    Die Ex-post-Evaluierungen sind auf den Websites der EIB und des EIF abrufbar. Zusätzlich veröffentlicht die Bank für jedes Geschäftsjahr einen Bericht mit einer Zusammenfassung aller Evaluierungen.

    Messung von Zusätzlichkeit und Wirkung

    Wir bieten Finanzierungskonditionen, die am Markt so nicht erhältlich sind, und unterstützen die Projektvorbereitung und -durchführung. Wir fördern Projekte mit Wirkung – für die Menschen und Unternehmen in der Europäischen Union, in ihrer Nachbarschaft und darüber hinaus.

    Diesen Anspruch erfüllen wir mit unserem Rahmen zur Messung von Zusätzlichkeit und Wirkung.

    Weitere Informationen

    Kontaktieren Sie uns

    Bei Fragen zum Finanzierungsangebot, zur Arbeit, zur Organisation und zu den Zielen der EIB wenden Sie sich bitte an unseren Information Desk.

    Sie benötigen als kleineres oder mittelgroßes Unternehmen einen Kredit?

    Wir vergeben Darlehen an Partnerinstitute, etwa Geschäftsbanken oder nationale Förderbanken, die das Geld über passende Finanzprodukte an kleinere Unternehmen weiterreichen.

    Diese Institute erwarten in der Regel eine detaillierte Beschreibung der Investitionsausgaben des Unternehmens mit Finanzierungsplan, und sie treffen die Kreditentscheidung.

    Qredits

    Für eine grüne Zukunft

    Wir haben alle unsere Finanzierungen auf das Pariser Abkommen ausgerichtet und einen Weg hin zu niedrigeren Treibhausgasemissionen und einer klimaresilienten Entwicklung eingeschlagen.