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Der Markt für Sozialwohnungen und bezahlbaren Wohnraum ist in vielen EU-Ländern angespannt: steigende Nachfrage, rückläufiges Angebot und ein Mangel an Ressourcen.

Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis, und die EIB will in Europa für Entspannung sorgen. Deshalb machen Kredite für Sozialwohnungen und bezahlbaren Wohnraum einen erheblichen Teil der 150 Milliarden Euro aus, die die Bank der EU für Stadtentwicklung vergibt.

Dabei unterstützt die EIB sowohl Sanierungen als auch den Bau von neuen Sozialwohnungen und bezahlbarem Wohnraum. Unser Spektrum reicht von Wohnungsprojekten in kleinen Städten und ländlichen Gebieten, die mit dem demografischen Wandel kämpfen, bis zu Entwicklungsprojekten in Großstädten mit akuter Wohnungsnot.

Warum fördert die EIB sozialen und bezahlbaren Wohnraum?

Die EIB engagiert sich vor allem aus zwei Gründen in diesem Sektor:

  • Erstens gibt es zu wenig angemessenen, sicheren und energieeffizienten Wohnraum für Geringverdienende und Menschen am Rand der Gesellschaft. Das liegt an unvollkommenen oder fehlenden Märkten und einem Mangel an Koordinierung. Die möglichen negativen Folgen reichen von Problemen bei öffentlicher Gesundheit und Sicherheit über Arbeitskräftemangel und ineffiziente Arbeitsmärkte bis hin zu schlechter Energienutzung und geringer Energieeffizienz.
  • Zweitens kann eine bessere Wohnsituation die Ungerechtigkeit in der Gesellschaft und soziale Spannungen abbauen, die entstehen, wenn sich unterschiedliche Bevölkerungs- und Gesellschaftsgruppen geografisch voneinander isolieren.

Der Unterschied zwischen Sozialwohnungen und bezahlbarem Wohnraum ist nicht klar definiert und fällt von Land zu Land unterschiedlich aus. Die EIB will mit ihrer Unterstützung des Sektors vor allem zwei Dinge erreichen:

  • mehr Sozialwohnungen und bezahlbaren Wohnraum
  • mehr Gerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Unser Angebot

Die EIB ist bei ihren Finanzierungslösungen flexibel und bietet unterschiedliche Produkte an.

Über das InvestEU-Programm kann sie höhere Risiken übernehmen, wenn sie beispielsweise Darlehen an bonitätsschwächere Anbieter von sozialem und bezahlbarem Wohnraum vergibt.

Zur Umsetzung der EU-Städteagenda bietet sie Finanzierungen und Beratung an. Gemeinsam mit anderen Partnern fördert sie den Neubau von Sozialwohnungen in Übergangsländern, in denen das Angebot gering ist und es noch keinen Regelungsrahmen gibt.

Neben Finanzierungen bietet die EIB Beratung rund um Investitionen in sozialen und bezahlbaren Wohnraum an. Dafür gibt es den Beratungsdienst URBIS (Urban Investment Support) auf der Europäischen Plattform für Investitionsberatung.

Scheinbar selbstverständlich: Ein Zuhause für Anselm

Anselm suchte in Dublin lange vergeblich nach einem Dach über dem Kopf – bis er schließlich Anspruch auf eine Sozialwohnung hatte. Im Juli 2023 bezog er eine Wohnung von Focus Ireland. Das hat sein Leben verändert.

Finanziert hat die neue Wohnanlage die Irish Housing Finance Agency mit Unterstützung der EIB. Die Bank stellte zwischen 2016 und 2023 insgesamt 650 Millionen Euro für die Irish Housing Finance Agency bereit, die damit 5 000 bezahlbare Wohnungen baute und 550 energetisch sanierte.

Investitionen in Europas soziale Infrastruktur sind eine Top-Priorität der EIB.

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Förderkriterien

Die EIB unterstützt die EU-Städteagenda. Wir engagieren uns in Regionen und Ländern, die eine klare Wohnungspolitik und gesetzliche Vorgaben dafür haben.

Dabei kommen für EIB-Finanzierungen alle staatlichen, gemeinnützigen oder regulierten Wohnbauprojekte infrage. Dazu gehören:

  • Sozialwohnungen und bezahlbarer Mietwohnraum
  • Flüchtlingsunterkünfte und Aufnahmezentren sowie damit verbundene Infrastruktur und Anlaufkosten (Unterkünfte, die normalerweise für die Dauer eines Asylverfahrens bereitgestellt werden)
  • Unterkünfte für Studierende und Auszubildende
  • Pflegeheime und Einrichtungen für betreutes Wohnen

Die EIB prüft alle Projekte für bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum auf ihre Förderfähigkeit sowie auf einkommensbezogene und sonstige soziale Kriterien. Dazu gehören: Festsetzung des Mietpreises, Verwaltung von Wartelisten, Transparenz der Wohnungsvergabe, Funktionsfähigkeit des Marktes mit öffentlichen und privaten Anbietern, mögliche Probleme im Zusammenhang mit staatlichen Beihilfen und Vergabeverfahren beim Wohnungsbau. Werden einzelne Kriterien nicht erfüllt, bemüht sich die EIB um geeignete Schutzklauseln auf Projektebene und steht bei Bedarf beratend zur Seite.

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