Beschreibung
Der Tätigkeitsbericht 2015 der Abteilung Beschwerdeverfahren wird in Einklang mit dem vom Verwaltungsrat der EIB im Jahr 2010 genehmigten Leitfaden „Das Beschwerdeverfahren der EIB – Grundsätze, Aufgabenbeschreibung und Verfahrensregeln“ erstellt. Darin werden unter anderem die EIB betreffende Fälle beschrieben, mit denen sich die Europäische Bürgerbeauftragte befasst. Diese erstellt einen eigenen Tätigkeitsbericht, der alle EU-Organe und Einrichtungen abdeckt.
Der Tätigkeitsbericht 2015 der Abteilung Beschwerdeverfahren der EIB informiert über die Aktivitäten der Abteilung, unter anderem über Folgendes:
- Überblick über die Grundsätze, Aufgaben, Regeln und Verfahren, die Ressourcen und die Organisation,
- statistische Auswertung der bearbeiteten Beschwerden, auch der Beschwerden über die EIB, die der Europäischen Bürgerbeauftragten vorgelegt wurden,
- einige Beispiele für bearbeitete Fälle und Themen,
- internationale und interinstitutionelle Zusammenarbeit mit den Beschwerdestellen anderer internationaler Finanzierungsinstitutionen und der multilateralen Entwicklungsbanken,
- interinstitutionelle Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb des Rahmens der EU und Dialog mit den Organisationen der Zivilgesellschaft.
In den vergangenen Jahren gab es eine größere Anzahl von Fällen mit zunehmender Komplexität. Dieser Trend hat sich 2015 fortgesetzt. Dennoch konnte die Abteilung Beschwerdeverfahren die Zahl der am Jahresende noch offenen Fälle weiter abbauen. Auch 2015 hat die Bank versucht, die Beschwerden innerhalb der im Leitfaden der Abteilung Beschwerdeverfahren vorgesehenen Fristen zu bearbeiten. Im Jahresverlauf wurden 92 Fälle bearbeitet. Davon waren am Jahresende 59 abgeschlossen und 33 Fälle noch offen.
Die Abteilung Beschwerdeverfahren hat 2015 wieder effektive Arbeit geleistet, um berechtigte Beschwerden zu ermitteln, zu bearbeiten und abzuschließen. In 26 Prozent der Fälle stellte die Abteilung fest, dass die betreffende Beschwerde unbegründet war. In 10 Prozent der Fälle stellte sie Raum für Verbesserungen fest, und bei 12 Prozent wurde eine einvernehmliche Lösung gefunden. 28 Prozent der Fälle wurden in Zusammenarbeit mit den betreffenden Dienststellen der EIB bearbeitet/abgeschlossen. In den übrigen Fällen wurde die Beschwerde entweder zurückgezogen oder als unzulässig erklärt (nach Erfassung), oder der Finanzierungsantrag wurde vom Projektträger zurückgezogen.
2015 gingen keine neuen Beschwerden bei der Europäischen Bürgerbeauftragten ein. Nachdem sie 2014 einen Empfehlungsentwurf vorgelegt hatte, schloss die Europäische Bürgerbeauftragte den Mopani-Fall mit der Feststellung eines Missstandes bei der EIB ab. Einen Fall hatte die Europäische Bürgerbeauftragte Ende 2015 noch nicht abschließend entschieden.
Die Beschwerdestelle der EIB beteiligt sich aktiv am Netzwerk der unabhängigen Beschwerdestellen von IFI. Sie trägt zur Ermittlung von Trends und zum Austausch von Erfahrungen und Erkenntnissen bei. Zudem beteiligt sie sich an der Ermittlung von Möglichkeiten der Zusammenarbeit und deren Formalisierung. Das gilt vor allem für Beschwerdefälle bei gemeinsam finanzierten Projekten.
Alle Ausgaben dieser Publikation
- Complaints Mechanism Annual Report 2022
- EIB Complaints Mechanism Report 2021
- EIB Complaints Mechanism Report 2020
- EIB Complaints Mechanism Report 2019
- Tätigkeitsbericht 2018 der Abteilung Beschwerdeverfahren
- Tätigkeitsbericht 2017 der Abteilung Beschwerdeverfahren
- Tätigkeitsbericht 2016 der Abteilung Beschwerdeverfahren
- Tätigkeitsbericht 2015 der Abteilung Beschwerdeverfahren
- Tätigkeitsbericht 2014 der Abteilung Beschwerdeverfahren
- Tätigkeitsbericht 2013 der Abteilung Beschwerdeverfahren
- Tätigkeitsbericht der Beschwerdestelle für den Zeitraum 2009-2012