Beschreibung
Mit Schreiben vom 30. Juni 2004 wurde der RAT DER GOUVERNEURE gebeten, nach dem in Artikel 5 der Geschäftsordnung vorgesehenen schriftlichen Verfahren über den Beschlussentwurf abzustimmen.
Der Beschlussentwurf wurde mit Unterlage CG 04/14 vorgelegt, die einen Vorschlag des Verwaltungsrats der EIB zur Genehmigung der neuen Bestimmungen der Bank im Bereich der Betrugsbekämpfung (in der Anlage beigefügt) in Einklang mit dem Urteil des Gerichtshofs enthielt.
Am 27. Juli 2004 stellt der VORSITZENDE fest, dass der RAT DER GOUVERNEURE beschließt, die genannte Unterlage und die Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung zu genehmigen.