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Beschwerden über die Auftragsvergabe bei Projekten

Hintergrund

Die Bank hat einen Ausschuss für Auftragsvergabebeschwerden, der Beschwerden über die Auftragsvergabe bei Projekten nachgeht. Der Ausschuss prüft die Position der EIB zu eingegangenen Beschwerden über die Auftragsvergabe für Bauarbeiten, Lieferungen und Beratungsleistungen bei Projekten, die die Bank finanziert.

Mehr dazu im Leitfaden für die Auftragsvergabe bei EIB-finanzierten Projekten

Verfahren für Beschwerden über die Auftragsvergabe bei EIB-finanzierten Projekten

WER KANN EINE BESCHWERDE VORBRINGEN?

Beschwerdeberechtigt sind alle (in der Regel Bieter und potenzielle Bieter), die ein Interesse an einem bestimmten Auftrag haben oder hatten und denen durch einen mutmaßlichen Verstoß gegen den Vergabeleitfaden ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

WORÜBER KÖNNEN BESCHWERDEN VORGEBRACHT WERDEN?

Beschwerdeführende können die Entscheidung der Bank, dass ein Vergabeverfahren ihrem Leitfaden für die Auftragsvergabe entspricht, anfechten. 
Beschwerden über mutmaßlich rechtswidriges Verhalten im Zusammenhang mit einem Vergabeverfahren werden von den zuständigen Abteilungen der EIB gemäß ihrer Betrugsbekämpfungspolitik bearbeitet.

WANN SOLLTEN DIE BESCHWERDEN VORGEBRACHT WERDEN?

Beschwerdeführende sollten ihre Beschwerden möglichst vor Ablauf der Stillhaltefrist einreichen, d. h. in der Zeit zwischen dem Beschluss der EIB, keine Einwände gegen die Auftragsvergabe zu erheben, und der Vertragsunterzeichnung.

WIE KÖNNEN BESCHWERDEN VORGEBRACHT WERDEN?

Beschwerdeführende sollten das nachstehende Beschwerdeformular verwenden. Dem Formular können weitere Dokumente beigefügt werden.

Formular in DeutschEnglisch oder Französisch

E-Mail

procurementcomplaints@eib.org

ERKLÄRUNG ÜBER DEN SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

Bei der Prüfung von Beschwerden über die Auftragsvergabe verarbeitet die EIB personenbezogene Daten. Dies können personenbezogene Daten von Personen sein, die selbst Beschwerdeführende sind oder im Auftrag sich beschwerender Unternehmen handeln.

Weitere Informationen