Die EIB hat vier satzungsmäßige Organe (d. h. Organe, die durch ihre Satzung vorgegeben sind):
- Drei Entscheidungsorgane: Rat der Gouverneure, Verwaltungsrat und Direktorium
- Ein Kontrollorgan: Prüfungsausschuss
Hauptaufgaben dieser satzungsmäßigen Organe
Der Rat der Gouverneure beschließt die allgemeinen Leitlinien für die Tätigkeit der Bank.
Der Prüfungsausschuss kontrolliert, ob die Geschäfte der Bank ordnungsgemäß geführt werden.