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Die EIB hat vier satzungsmäßige Organe (d. h. Organe, die durch ihre Satzung vorgegeben sind):

  • Drei Entscheidungsorgane: Rat der Gouverneure, Verwaltungsrat und Direktorium
  • Ein Kontrollorgan: Prüfungsausschuss

Hauptaufgaben dieser satzungsmäßigen Organe

Der Rat der Gouverneure beschließt die allgemeinen Leitlinien für die Tätigkeit der Bank.

Der Verwaltungsrat ist für das strategische Management der Bank zuständig.

Das Direktorium nimmt die laufende Geschäftsführung der Bank wahr.

Der Prüfungsausschuss kontrolliert, ob die Geschäfte der Bank ordnungsgemäß geführt werden.