Suche starten De menü de ClientConnect
Suche starten
Ergebnisse
Top-5-Suchergebnisse Alle Ergebnisse anzeigen Erweiterte Suche
Häufigste Suchbegriffe
Meistbesuchte Seiten

Am 6. März 2020 veranstaltete die Europäische Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe), bestehend aus der Europäischen Investitionsbank (EIB) und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF), einen Workshop für ihre Anspruchsgruppen, um den Entwurf ihrer überarbeiteten Politik zur Verhinderung und Bekämpfung rechtswidriger Verhaltensweisen und Handlungen bei der Tätigkeit der EIB-Gruppe (Betrugsbekämpfungspolitik) vorzustellen und zu diskutieren. Mehr als 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nahmen an dem Workshop teil oder verfolgten ihn per Live-Stream im Internet.

Die EIB-Gruppe begegnet rechtswidrigen Verhaltensweisen und Handlungen mit einer Null-Toleranz-Politik – unabhängig davon, ob eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank involviert sind oder ob das Fehlverhalten im Rahmen geförderter Projekte oder Aktivitäten stattfindet. Die Betrugsbekämpfungspolitik ist eines der wichtigsten Referenzdokumente, an denen sich die EIB-Gruppe in diesem Kontext orientiert.

>@EIB

Ziel des Workshops war es, Beiträge von Anspruchsgruppen zu sammeln und diese in die Überarbeitung der Betrugsbekämpfungspolitik der EIB-Gruppe einfließen zu lassen. Ausschlaggebend für die Überarbeitung waren u. a. jüngste Änderungen des EU-Rechts, der internationalen Best Practice und der Leitlinien der EIB-Gruppe sowie Erkenntnisse aus früheren Untersuchungen.

Der Entwurf der Betrugsbekämpfungspolitik wurde den Anspruchsgruppen vor dem Workshop zugänglich gemacht. Angesichts der aktuellen Lage wurde die Frist für die Einreichung schriftlicher Kommentare bis zum 27. März verlängert. Die Kommentare können an civilsociety@eib.org geschickt werden. Der Entwurf beinhaltet im Wesentlichen folgende Änderungen:

  • Die neue Betrugsbekämpfungspolitik gilt nunmehr für die gesamte EIB-Gruppe, d. h. sowohl für die EIB als auch für den EIF.
  • Der Begriffsumfang der rechtswidrigen Verhaltensweisen und Handlungen (vor allem in Bezug auf die Behinderung von Untersuchungen und den Diebstahl in den Räumlichkeiten der EIB-Gruppe) wird geändert.
  • Der Geltungsbereich der Betrugsbekämpfungspolitik wird ausgeweitet.

Die Anspruchsgruppen begrüßten die Diskussion und gaben wertvolles und konstruktives Feedback. Die Kommentare betrafen verschiedene Aspekte des Entwurfs, u. a. die Zusammenarbeit mit nationalen Behörden, die potenzielle Unterstützung der EIB-Gruppe durch die Zivilgesellschaft, die Bandbreite und die Durchsetzung von Sanktionen sowie die Komplementarität der Betrugsbekämpfungspolitik und anderer Leitlinien der EIB-Gruppe.

Die EIB dankt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Workshops für ihre Beiträge und freut sich auf schriftliche Kommentare der Anspruchsgruppen, die bis spätestens 27. März 2020 eingehen sollten.