Koordination mit der Europäischen Kommission und mit den Mitgliedstaaten
Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist schwerpunktmäßig in den EU-Mitgliedstaaten tätig, trägt jedoch außerdem zur Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union in Drittländern bei. Sie arbeitet intensiv an der Förderung einer Politik der Partnerschaft, deren Ziel die Koordinierung der Aktivitäten und eine Stärkung der Zusammenarbeit nicht nur mit der Europäischen Kommission und mit anderen europäischen Institutionen (dem Ministerrat und dem Parlament), sondern darüber hinaus auch mit sämtlichen europäischen Entwicklungseinrichtungen und mit anderen internationalen Finanzierungsinstitutionen ist.
In dem speziellen Fall der AKP-Staaten ist die EIB auf der Grundlage des Partnerschaftsabkommens von Cotonou tätig, das am 23. Juni 2000 in Cotonou (Benin) zwischen der EU und den AKP-Staaten unterzeichnet wurde. Das Abkommen von Cotonou hat eine Geltungsdauer von 20 Jahren. Alle fünf Jahre wird ein neues Finanzprotokoll geschlossen, das den Gesamtbetrag der Hilfe der Gemeinschaft für die AKP-Staaten in dem jeweiligen Zeitraum festlegt.
Im Rahmen des Abkommens verwaltet die Bank die Investitionsfazilität (IF). Dabei handelt es sich um einen Risiken tragenden und revolvierenden Fonds im Umfang von 2 037 Mio EUR, der zur Förderung der Entwicklung des privaten Sektors und von nach kommerziellen Grundsätzen geführten öffentlichen Unternehmen eingerichtet wurde. Daneben bietet er die Möglichkeit der Einräumung von Zinsvergütungen im Hinblick auf die Bereitstellung von Finanzierungen für Darlehensnehmer des öffentlichen Sektors in einkommensschwachen Ländern zu angemessenen Vorzugsbedingungen. Sowohl bei der Kapitalausstattung der IF als auch bei den Zinsvergütungen handelt es sich um Mittel des ersten Finanzprotokolls zum Abkommen von Cotonou (13,5 Mrd EUR), die die Mitgliedstaaten im Rahmen des 9. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) über die Europäische Kommission bereitstellten. Darüber hinaus stellt die Bank bis zu 1,7 Mrd EUR für Finanzierungen aus eigenen Mitteln zur Verfügung.
Die Kohärenz der Tätigkeit der Bank in den AKP-Staaten mit dem Rahmen für die Zusammenarbeit der EU wird hauptsächlich durch die enge und ständige Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Finanzierungsaktivitäten gewährleistet. Die Bank legt dem IF-Ausschuss - in dem die Mitgliedstaaten und die Kommission vertreten sind - jährlich einen Bericht über den Finanzierungsbestand und den Jahresbericht der IF vor, aus denen die Umsetzung des Geschäftsplans und die erzielten Ergebnisse hervorgehen. Gleichzeitig wirkt die Bank an der Ausarbeitung der einschlägigen Länderstrategiepapiere (LSP) der EU/Kommission mit, die für ihre Aktivitäten zur Unterstützung von Investitionsvorhaben in den Nicht-EU-Ländern, in denen sie tätig ist, maßgebend sind. Des Weiteren unterhält sie enge Beziehungen zu den Behörden in den Drittländern, in denen sie Finanzierungen bereitstellt - hauptsächlich in den Länder Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP), des Mittelmeerraums sowie Asiens und Lateinamerikas.
Obwohl die Bank nicht an die in den LSP identifizierten vorrangigen Sektoren gebunden ist, auf die sich die Europäische Kommission und die betreffenden Länder geeinigt haben, stellen diese eine der Grundlagen für den jährlichen Geschäftsplan der IF dar. Dieser Geschäftsplan legt die strategischen, geografischen und sektorbezogenen Orientierungslinien für die IF fest, die in Konsultation mit dem IF-Ausschuss, in dem die Mitgliedstaaten und die Kommission vertreten sind, festgelegt werden. Die Kommission und die Mitgliedstaaten machen Vorgaben zu dem Gleichgewicht, das zwischen den beiden Hauptzielen der IF zu halten ist: nämlich einerseits im Hinblick auf die Förderung der Entwicklung der AKP-Länder Risiken zu übernehmen, die andere Marktteilnehmer normalerweise nicht in Betracht ziehen würden, und andererseits gleichzeitig eine finanzielle Nachhaltigkeit zu erreichen.
Die EIB und die Verschuldungsfähigkeit von einkommensschwachen Ländern
Als internationale Finanzierungsinstitution hat die EIB seit dem Beginn der HIPC-Initiative die Gebergemeinschaft bei ihren Bemühungen um eine Lösung der Verschuldungsprobleme hochverschuldeter armer Länder unterstützt. Sie beteiligt sich an der Koordination des Schuldenerlasses durch multilaterale Entwicklungsbanken (MEB) und pflegt regelmäßige Kontakte zum IWF und zur Weltbank, die den HIPC-Rahmen überwacht. Das Engagement der Bank in Ländern, die für finanzielle Hilfen im Rahmen der HIPC-Initiative in Betracht kommen, ist relativ begrenzt, jedoch teilt sie die Last mit anderen multilateralen Geldgebern, indem sie den Schuldenerlass in Ländern, in denen sie ausstehende Forderungen verzeichnet, aus eigenen Mitteln finanziert. Darüber hinaus übernimmt die EIB für die Europäische Gemeinschaft organisatorische Aufgaben im Zusammenhang mti dem Schuldenerlass.
Die EIB fördert die wirtschaftliche Entwicklung in den HIPC-Ländern und vertritt die Auffassung, dass eine Überschuldung von Ländern vermieden werden muss, die Regierungen jedoch über ausreichende Mittel für Investitionen verfügen sollten. Deshalb gewährt die Bank ihren Darlehensnehmern des öffentlichen Sektors in einkommensschwachen Ländern Finanzierungen zu Vorzugsbedingungen (insbesondere mit Zinsvergütungen), um sicherzustellen, dass die für die vom IWF unterstützten Programme (oder für andere, ähnliche Vereinbarungen) geltenden Mindestanforderungen für Zuschusselemente erfüllt werden.
Im Rahmen der Revision des Abkommens von Cotonou wurden Anpassungen hinsichtlich der Finanzierungen der EIB vorgenommen, die der Bank eine größere Flexibilität bei der Erfüllung der Anforderungen der HIPC-Initiative oder ähnlicher verschuldungsbezogener Anforderungen erlauben. Neben den Zinsvergütungen ermöglicht die enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und mit anderen Finanzierungspartnern der Bank die Erstellung koordinierter Finanzierungspakete mit einem angemessenen Zuschusselement. Auf diese Weise ist sie auch in der Lage, den Entwicklungseffekt der von ihr unterstützten Projekte zu verstärken.
Ein Beispiel ist die EU-AKP-Wasserfazilität, ein von der Kommission verwaltetes spezifisches Instrument, das die Bereitstellung von Zuschüssen für Projekte und für technische Hilfe im Wasser- und Abwassersektor ermöglicht. Bisher haben wasserwirtschaftliche Vorhaben in Äthiopien, Madagaskar, Mosambik und Tansania von dieser Fazilität profitiert. Andere Beispiele sind die EU-AKP-Energiefazilität und die Infrastrukturpartnerschaft EU-Afrika. Ziel dieser Partnerschaft für die Infrastruktur ist es, Mittel der EIB, der Kommission und der EU-Mitgliedstaaten zur Förderung regionaler Infrastrukturvorhaben in Afrika zu kombinieren. Diese Initiative, die voraussichtlich in den kommenden Monaten voll einsatzbereit sein wird, wird das neue, von der G8 unterstützte Infrastrukturkonsortium für Afrika ergänzen und mit diesem koordiniert werden.