Die Europäische Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe) und das spanische Ministerium für Wirtschaft, Handel und Unternehmen haben Vereinbarungen unterzeichnet, um Finanzierungsinstrumente unter dem Regionalen Resilienzfonds (Fondo de Resiliencia Autonómica – FRA) einzusetzen. Die Instrumente sind Teil der Darlehenskomponente des spanischen Aufbau- und Resilienzplans.
Der Regionale Resilienzfonds wird in Phasen umgesetzt, um die Finanzprodukte an die Marktnachfrage und den Bedarf der Autonomen Gemeinschaften anzupassen.
In der ersten Phase werden zwei von der EIB verwaltete Finanzierungsinstrumente eingesetzt:
- Ein direktes Instrument zur Kofinanzierung EIB-geförderter Projekte etwa für erneuerbare Energien, sauberen Verkehr oder nachhaltige Infrastruktur
- Ein indirektes Instrument für ausgewählte Finanzpartner der EIB, die daraus Kredite für Stadtentwicklung und nachhaltigen Tourismus vergeben
Bei der Umsetzung stimmen sich das Wirtschaftsministerium, die Autonomen Gemeinschaften und die EIB untereinander ab. Die Autonomen Gemeinschaften beteiligen sich am Fonds über die Investitionsausschüsse, die für die EIB-Finanzierungsinstrumente eingerichtet wurden.
Diese Instrumente gehören zu den ARF-Finanzierungsinstrumenten, die die EIB in EU-Ländern einsetzt. Lesen Sie mehr über unsere Aufbau- und Resilienzfazilität und unsere Finanzierungsinstrumente.
Ihre Vorteile
Dieses Instrument nutzt ARF-Mittel zur Kofinanzierung EIB-unterstützter Projekte, die die Förderkriterien des Instruments erfüllen. Die Projekte erhalten somit eine Finanzierung aus EIB- und ARF-Mitteln.
Die EIB wird ihre internen Leitlinien, Prozesse und Verfahren einschließlich Projektprüfungsverfahren anwenden. Die Direktfinanzierungen der EIB sind kein Bestandteil des Instruments. Weitere Informationen zu den Finanzierungen der EIB finden Sie auf unserer Website.
Der vom Königreich Spanien ernannte Investitionsausschuss trifft die endgültige Entscheidung, ob ein Projekt finanziert wird.
Das Instrument bietet Finanzierungen in vorrangigen Investitionsbereichen, die mit den Zielen der folgenden Komponenten des spanischen Aufbau- und Resilienzplans übereinstimmen:
- Energiewende
- nachhaltiger Verkehr (Komponenten 1 und 6)
- Care-Ökonomie (Komponenten 18 und 22)
- Forschung, Entwicklung und Innovation
- nachhaltiger Tourismus
- Sozialwohnungen, bezahlbarer Wohnraum und Stadterneuerung
- Wasserwirtschaft
- Abfallwirtschaft
- Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und der kleinen und mittleren Unternehmen
Es gelten u. a. folgende zusätzliche Kriterien:
- die Finanzierungsvereinbarungen mit den Endbegünstigten müssen bis spätestens 31. August 2026 unterzeichnet sein
- alle Projekte müssen den Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (DNSH-Grundsatz) erfüllen, dargelegt in den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (C/2023/111) und im Durchführungsbeschluss des Rates zur Änderung der ursprünglichen Fassung des Aufbau- und Resilienzplans Spaniens von 16. Oktober 2023
- die Finanzmittel dürfen nicht zur Refinanzierung eines ausstehenden Kredits verwendet werden, auch nicht zur Unterstützung von Endbegünstigten, die Mittel aus anderen EU-Instrumenten erhalten, um dieselben Kosten zu decken
- die Investitionen müssen wirtschaftlich und finanziell tragfähig sein
Endbegünstigte sind förderfähige öffentliche und private Einrichtungen und/oder Einrichtungen, die öffentlich-private Initiativen umsetzen und berechtigt sind, förderfähige Projekte im Hoheitsgebiet Spaniens durchzuführen.
Mögliche Endbegünstigte:
- müssen kürzlich eine Finanzierung von der EIB erhalten haben, oder
- müssen gerade eine Finanzierung von der EIB erhalten, oder
- planen, eine EIB-Finanzierung zu beantragen
Nur die Endbegünstigten, die EIB-Finanzierungen erhalten, können auch Darlehen unter dem direkten Instrument in Anspruch nehmen.
Förderfähig sind nur Projekte im Hoheitsgebiet Spaniens.
Unser Team berät Sie, wie Sie von einer ARF-Finanzierung profitieren können.
Unter diesem Instrument werden Mittel (als vorrangiges Fremdkapital, Quasi-Eigenkapital, Eigenkapital oder eine Kombination davon) über einen von der EIB ausgewählten und überwachten Finanzintermediär an die Endbegünstigten weitergeleitet.
Weitere Details zur Förderfähigkeit und zu den wichtigsten Bedingungen der Finanzierung sind dem Aufruf zur Interessenbekundung zu entnehmen.
Das Instrument bietet Finanzierungen in vorrangigen Investitionsbereichen, die mit den Zielen der folgenden Komponenten des spanischen Aufbau- und Resilienzplans übereinstimmen:
- sozialer und bezahlbarer Wohnraum und Stadterneuerung: zum Beispiel Bau und Sanierung von sozialem und/oder bezahlbarem Wohnraum; Sanierung öffentlicher Gebäude; Stadterneuerung und Wiederbelebung städtischer Räume, etwa durch Nutzung neuer oder brachliegender Flächen; Bau und/oder Sanierung (je nach Bedarf) von Gebäuden oder Infrastruktur sowie Ausrüstung für Handel, Bildung, Kultur, Tourismus oder Sport.
- nachhaltiger Tourismus: zum Beispiel transformative Maßnahmen im Tourismus, die den grünen und den digitalen Wandel und die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus betreffen; Förderung der Digitalisierung von Tourismusunternehmen; Investitionen in Erhalt und Sanierung des historischen Erbes für touristische Zwecke und Investitionen in die Verbesserung von Geschäftsgegenden, die sich auf touristische Aktivitäten auswirken.
Es gelten u. a. folgende zusätzliche Kriterien:
- Alle Projekte müssen den Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (DNSH-Grundsatz) erfüllen, wie in den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (C/2023/111) und im Durchführungsbeschluss des Rates dargelegt
- die Finanzmittel dürfen nicht zur Refinanzierung eines ausstehenden Kredits verwendet werden, auch nicht zur Unterstützung von Endbegünstigten, die Mittel aus anderen EU-Instrumenten erhalten, um dieselben Kosten zu decken
- die Investitionen müssen wirtschaftlich und finanziell tragfähig sein
Weitere Details zur Förderfähigkeit und zu den wichtigsten Bedingungen der Finanzierung sind dem Aufruf zur Interessenbekundung zu entnehmen.
Endbegünstigte sind private oder öffentlich-private Einrichtungen, die ein Projekt im Bereich nachhaltige Stadtentwicklung und/oder Tourismus durchführen. Die Endbegünstigten müssen die Förderkriterien des Instruments erfüllen.
Förderfähig sind nur Projekte im Hoheitsgebiet Spaniens.
Potenzielle Endbegünstigte können sich bei Interesse direkt an die ausgewählten Finanzintermediäre wenden.
Die Aufbau- und Resilienzfazilität in Spanien
Die Covid-19-Pandemie hat Gesellschaft und Wirtschaft erschüttert. Deshalb soll die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) – das Herzstück des Programms NextGenerationEU – allen EU-Ländern wieder schnell auf die Beine helfen.
Das Königreich Spanien hat dazu einen nationalen Aufbau- und Resilienzplan erstellt. Er umfasst verschiedene Investitionen und Reformen auf nationaler Ebene, die über die ARF finanziert werden sollen. Außerdem enthält er Etappenziele und Zielwerte, die zwischen den spanischen Behörden und der Europäischen Kommission abgestimmt wurden.