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Steuern: Missbrauch von Finanzierungsoperationen der EIB-Gruppe vermeiden

Die Europäische Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe) will gewährleisten, dass ihre Finanzierungsoperationen nicht für Steuerbetrug, Steuerhinterziehung, Steuervermeidung, aggressive Steuerplanung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Deshalb hat sie ihre Verfahren und Abläufe seit Anfang 2017 durch zusätzliche Maßnahmen gestärkt. Dies geschah vor dem Hintergrund der steuerlichen Entwicklungen (darunter das Projekt der OECD gegen die Aushöhlung der Steuerbasis und die Gewinnverlagerung und das Paket der EU zur Bekämpfung der Steuervermeidung).

In Anbetracht des Rechts- und Politikrahmens der EU, der von der EU geführten Liste und der jüngsten Entwicklungen im Steuerbereich und zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) hat die EIB-Gruppe ihre Regeln aktualisiert und am 5. Februar 2019 eine überarbeitete Fassung ihrer Leitlinien zu nicht transparenten und nicht kooperationsbereiten Jurisdiktionen mit mangelhafter Regulierung und zu verantwortungsvollem Handeln im Steuerbereich („NCJ-Leitlinien der EIB-Gruppe“) angenommen. Näheres dazu unter Häufig gestellte Fragen.

Erklärung der Europäischen Investitionsbank-Gruppe zu Steuerbetrug, Steuerhinterziehung, Steuervermeidung, aggressiver Steuerplanung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Auftrag der EIB-Gruppe

Die EIB-Gruppe besteht aus der Europäischen Investitionsbank (EIB) und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF). Gemäß ihrer Satzung und den Entscheidungen des Europäischen Rates hat sie den Auftrag, durch die Finanzierung solider Investitionsvorhaben zu den Zielen der EU beizutragen. Die EIB-Gruppe fördert dementsprechend die Integration, eine ausgewogene Entwicklung sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der EU-Mitgliedsländer. Darüber hinaus hat die EU der EIB-Gruppe verschiedene Mandate übertragen, die den EU-Zielen dienen.

Als Bank der Europäischen Union misst die EIB-Gruppe ihren Compliance- und Kontrollrahmen große Bedeutung bei. Sie überwacht deshalb ihre Reputations- und Compliance-Risiken sehr eng und versucht, diese zu mindern.

Das Engagement der EIB-Gruppe

Integrität und verantwortungsvolles Handeln haben bei der EIB-Gruppe einen hohen Stellenwert. Sie achtet streng darauf, dass ihre Leitlinien und Verfahren zur Vermeidung des Missbrauchs ihrer Finanzierungsoperationen für kriminelle Aktivitäten wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Steuerstraftaten (Steuerbetrug, Steuerhinterziehung) und Steuervermeidungspraktiken (sogenannte „betroffene Aktivitäten“) mit dem aktuellen EU-Recht, den Best Practices im Bankensektor und den einschlägigen Marktstandards in Einklang stehen. Die EIB-Gruppe strebt Geschäftsbeziehungen mit Partnern an, die geltendes Recht einhalten und höchste Marktstandards erfüllen. Deshalb verlangt sie von ihren Vertragspartnern, dass sie alle anwendbaren Gesetze einhalten – auch in den Bereichen AML/CFT und Besteuerung.

Vor allem bei Steuerfragen orientiert sich die EIB-Gruppe an den Ratings und/oder Listen, die von den maßgeblichen Organisationen erstellt werden („Referenzlisten“). Diese geben Auskunft über den Grad der Einhaltung und/oder Umsetzung von Standards, die auf EU- oder internationaler Ebene in den Bereichen AML/CFT und verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich, vor allem hinsichtlich der „betroffenen Aktivitäten“, vereinbart wurden. „Maßgebliche Organisationen“ sind Organisationen und Standardsetzer wie die Europäische Union (EU), die Vereinten Nationen, der Internationale Währungsfonds (IWF), die G20, der Rat für Finanzstabilität, die Financial Action Task Force (FATF), die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und das Globale Forum Transparenz und Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten und etwaige Nachfolgeorganisationen. Bei einem Widerspruch zwischen den Ratings/Listen aus verschiedenen Referenzlisten ist für die EIB-Gruppe grundsätzlich die von der EU veröffentlichte Liste maßgebend.

Nicht regelkonforme Jurisdiktionen können ernste Integritätsbedenken aufwerfen und bergen ein besonderes Risiko, dass sie für „betroffene Aktivitäten“ genutzt werden – dessen ist sich die EIB-Gruppe bewusst. Deshalb führt sie in ihren überarbeiteten NCJ-Leitlinien eine Vorgehensweise ein, die die Gefahr des Missbrauchs von Finanzierungen oder Investitionen der EIB-Gruppe für „betroffene Aktivitäten“ eindämmt und zum Ziel hat, a) die EIB-Gruppe durch geeignete Mechanismen vor Integritäts- und Reputationsrisiken zu schützen, b) die maßgeblichen Organisationen bei der Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen in den verschiedenen Jurisdiktionen in den Bereichen AML/CFT und verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich zu unterstützen, und c) die Integrität an den Finanzmärkten zu fördern.

Die Praxis der EIB-Gruppe

Mit ihren NCJ-Leitlinien folgt die EIB-Gruppe dem Rechts- und Politikrahmen der EU, der von der EU geführten Liste sowie den jüngsten Entwicklungen in den Bereichen Steuern und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Folglich wendet sie das Verbot unmittelbar an, neue oder erneuerte Operationen mit Vertragspartnern einzugehen, die in Jurisdiktionen niedergelassen oder eingetragen sind, die in Bezug auf Steuerangelegenheiten und AML/CFT-Aspekte auf einer einschlägigen Liste aufgeführt sind. Ausgenommen sind Operationen, die physisch in der sich nicht regelkonform verhaltenden Jurisdiktion durchgeführt werden und bei denen sich das etwaige Risiko eines Missbrauchs für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Steuerstraftaten (Steuerbetrug, Steuerhinterziehung) oder Steuervermeidung mindern lässt. Diese begrenzten Ausnahmen sind vorgesehen, um die Bevölkerung in den Ländern, in denen die EIB aufgrund eines Mandats tätig ist, nicht zu bestrafen.

Alle Operationen werden gemäß den Standards der Sorgfaltsprüfungsverfahren beurteilt, die in den AML/CFT-Regeln der EIB-Gruppe und in den NCJ-Leitlinien der EIB-Gruppe enthalten sind. Operationen mit NCJ-Bezug durchlaufen eine erweiterte Prüfung, um festzustellen, a) ob ihre Transparenz- und Integritätsniveau für die EIB-Gruppe zufriedenstellend ist (vor allem müssen der/die Vertragspartner und ihre wirtschaftlichen Eigentümer eindeutig identifiziert sein), b) ob der/die Vertragspartner einen standortbedingten Bezug zu einer sich nicht regelkonform verhaltenden Jurisdiktion plausibel rechtfertigen kann/können und c) ob die Gefahr besteht, dass die Operation für „betroffene Aktivitäten“ missbraucht wird (oder werden kann).

Im Rahmen der erhöhten Wachsamkeit können je nach Risiko auch Elemente des Instrumentariums zur Bekämpfung von Steuervermeidung aus Anhang 1 der NCJ-Leitlinien der EIB-Gruppe berücksichtigt werden.

Darüber hinaus kann die EIB-Gruppe risikoabhängig in Einklang mit ihren Leitlinien beschließen, den beschriebenen Ansatz auf Operationen mit Vertragspartnern auszuweiten, die in grundsätzlich kooperationsbereiten Jurisdiktionen niedergelassen oder eingetragen sind, welche jedoch bestehende Mängel im Bereich des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich noch nicht beseitigt haben. In diesen Fällen konzentrieren sich die Überprüfungen auf die identifizierten Schwachstellen der jeweiligen Jurisdiktion.

Die EIB-Gruppe erwartet, dass ihre Vertragspartner die Grundsätze für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich beachten. Die einschlägigen Elemente des Instrumentariums zur Bekämpfung von Steuervermeidung (siehe Anhang 1 der NCJ-Leitlinien der EIB-Gruppe) bilden die Grundlage für eine enge Zusammenarbeit der Vertragspartner mit der EIB-Gruppe in diesem Bereich.

Der Anspruch der EIB-Gruppe

Die EIB-Gruppe verfolgt die internationalen Entwicklungen in den Bereichen Steuertransparenz, verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich und AML/CFT aufmerksam. Sie setzt auf einen proaktiven Dialog mit anderen internationalen Finanzierungsinstitutionen und mit der Zivilgesellschaft. Um ihre Führungsrolle beizubehalten, gibt sie sich ambitionierte Leitlinien und Verfahren, die den höchsten Standards und den Best Practices entsprechen.

Getty Images