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Der Verwaltungsrat hat die alleinige Befugnis, über die Bereitstellung von Darlehen und Garantien sowie die Aufnahme von Mitteln zu entscheiden. Er sorgt für die ordnungsmäßige Verwaltung der Bank und gewährleistet, dass die Führung der Geschäfte der Bank mit den Verträgen und der Satzung und den allgemeinen Richtlinien des Rates der Gouverneure im Einklang steht. Der Verwaltungsrat besteht aus 28 ordentlichen und 31 stellvertretenden Mitgliedern. Sie werden für fünf Jahre vom Rat der Gouverneure ernannt; ihre Wiederernennung ist zulässig. Die einzelnen Mitgliedstaaten und die Kommission schlagen jeweils ein ordentliches Mitglied zur Ernennung vor. Die stellvertretenden Mitglieder werden von den Mitgliedstaaten gemäß ihrem Kapitalanteil und der Vereinbarung für ihre Ländergruppe zur Ernennung vorgeschlagen. Ein stellvertretendes Mitglied wird von der Kommission zur Ernennung vorgeschlagen.

Damit dem Verwaltungsrat ein breiteres Spektrum an Fachkenntnissen zur Verfügung steht, kann er bis zu sechs nicht stimmberechtigte Sachverständige (drei ordentliche und drei stellvertretende Mitglieder) kooptieren, die an seinen Sitzungen in beratender Funktion teilnehmen.

Beschlüsse werden mit einer Mehrheit von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder gefasst, die mindestens 50 Prozent des gezeichneten Kapitals vertreten müssen. In bestimmten Bereichen sind mindestens 18 Ja-Stimmen erforderlich, die mindestens 68 Prozent des gezeichneten Kapitals vertreten müssen.

Den Vorsitz im Verwaltungsrat führt die Präsidentin/der Präsident des Direktoriums oder im Falle einer Verhinderung eine Vizepräsidentin/ein Vizepräsident; die/der Vorsitzende nimmt an Abstimmungen nicht teil.

Wichtige Informationen:

 

  Verwaltungsratsmitglied Stellvertretendes Verwaltungsratsmitglied
Deutschland Judith HERMES

Susanne BLOMENHOFER
Hendrik KAELBLE

Frankreich Claire CHEREMETINSKI Pierre-Marie VOEGELI
Quentin NAVARO AUBURTIN
Italien Francesca UTILI Francesca MERCUSA
Bianca GIANNINI
Spanien Enrique RUIZ DE VILLA SAIZ Isabel GARAYO ORBE
Portugal Filipe CARTAXO Rosa CAETANO
Belgien Hans D’HONDT Vakante Position
Luxemburg Arsène JACOBY Miguel MARQUES
Niederlande Robin UYTERLINDE Jan de BOER
Kroatien Davor ZORIČIĆ Ines ŠPIRIĆ
Ungarn Levente SIPOS-TOMPA Ildikó ZÁTROK
Polen Tomasz SKURZEWSKI Maciej TABACZAR
Dänemark Julie SONNE Morten KLINGE
Irland Desmond CARVILLE Michael TAGGART
Griechenland Michael ARGHYROU Charilaos LAMBROPOULOS
Rumänien Mihai-Calin PRECUP Boni Florinela CUCU
Estland Martin PÕDER Riina LAIGO
Lettland Armands EBERHARDS Aija ZITCERE
Litauen Darius TRAKELIS Jurgita UZIELIENE
Österreich Karin RYSAVY Christian REININGER
Finnland Kristina SARJO Anne af URSIN
Schweden Sara TÄGTSTRÖM Erika CARLSSON
Bulgarien Metodi METODIEV Gergana BEREMSKA
Tschechien Petr PAVELEK Radek HŘEBÍK
Zypern Costas CONSTANTINIDES Eleni PITTA
Malta Martin SPITERI Joseph LICARI
Slowenien Aleš ŠKOBERNE Martin ZDOVC
Slowakei Martina KOBILICOVÁ Peter FRÖHLICH
Europäische Kommission Elena FLORES GUAL Saila VALTONEN
Experts Joes LEOPOLD
Olivier BAILLY
Esther RECKTENWALD
Giorgio GOBBI
Antonio OPORTO
Isabel RAMOS DE ALMEIDA

* Die farblichen Unterlegungen in der Tabelle kennzeichnen die verschiedenen Ländergruppen im Verwaltungsrat der EIB.

Untersucht grundsätzliche Fragen, die sich durch direkte und indirekte Kapitalbeteiligungen der EIB ergeben.

Befasst sich mit den Risikogrundsätzen der Bank, einschließlich der für die EIB-Gruppe relevanten Aspekte, und berät den Verwaltungsrat dazu.

Berät über Vorschläge zum Personalbudget und zu Vergütungsfragen und gibt Empfehlungen ab, um die anschließenden Beratungen und Beschlüsse vorzubereiten.

Unterbreitet dem Verwaltungsrat unverbindliche Stellungnahmen zu Finanzierungsvorschlägen für Aktivitäten außerhalb der EU.