Die Generalinspektion umfasst unter der Aufsicht der Generalinspektorin/des Generalinspektors drei unabhängige Rechenschaftsfunktionen: die Evaluierung der Aktivitäten der EIB-Gruppe, die Untersuchung rechtswidriger Verhaltensweisen und Handlungen und den Beschwerdemechanismus. Außerdem leitet die Generalinspektorin/der Generalinspektor den Ausschuss der EIB für Auftragsvergabebeschwerden, der Beschwerden über die Auftragsvergabe bearbeitet.