Institutioneller Rahmen
Die Bank fördert in Ländern außerhalb der EU, die Assoziierungs- oder Kooperationsabkommen mit der Europäischen Kommission unterzeichnet haben, Projekte, die zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen. Bislang wurden vier Rahmenvereinbarungen unterzeichnet: im Februar 2009 mit Tadschikistan, im April 2010 mit Kasachstan, im September 2013 mit der Kirgisischen Republik und im Oktober 2017 mit Usbekistan.
Vereinbarung zwischen der EU und Kasachstan über eine vertiefte Partnerschaft und Zusammenarbeit
Kasachstan ist das erste Partnerland in Zentralasien, das eine Vereinbarung über eine vertiefte Partnerschaft und Zusammenarbeit mit der EU geschlossen hat. Diese Vereinbarung wurde 2015 initiiert. Sie soll die Beziehungen zwischen der EU und Kasachstan verbessern und den Handel, den Dienstleistungssektor und Investitionen fördern, die zur politischen und sozialen Entwicklung Kasachstans beitragen.
Strategie der EU für eine neue Partnerschaft mit Zentralasien
Die Strategie der EU für eine neue Partnerschaft mit Zentralasien wurde vom Europäischen Rat im Juni 2007 verabschiedet. Der Rat erkannte damit die wachsende Bedeutung Zentralasiens für die Interessen der EU in den Bereichen Sicherheit, Stabilität, Staatsführung und Energiediversifizierung an.
Durch die Strategie werden die Beziehungen in allen Bereichen der Zusammenarbeit gestärkt. Beispiele sind:
- Ausbau des Dialogs über Menschenrechte,
- Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Rechtsstaatlichkeit, Energie und Verkehr, Umwelt und Wasser
- Bewältigung gemeinsamer Gefahren und Aufgaben (darunter Grenzmanagement und der Kampf gegen den Drogenhandel) sowie Handels- und Wirtschaftsbeziehungen.
Die Strategie wird durch eine erhebliche Verstärkung der Hilfe durch die EUunterstützt.
Die EU und die zentralasiatischen Länder haben seitdem ihr Engagement für diese Strategie weiter bekräftigt. Die Umsetzung der Strategie ist auf einem guten Weg.