Technische Hilfe und Zuschüsse
Die Investitionsfazilität der EU für Zentralasien (IFCA)
Die Investitionsfazilität der EU für Zentralasien (IFCA) wurde 2010 eingerichtet. Dieses Instrument ist im Wesentlichen an die NIF angelehnt, die für fünf Länder in Zentralasien Zuschüsse aus dem EU-Haushalt mit Darlehen der Finanzierungsinstitutionen kombiniert. Diese Länder sind Kasachstan, die Kirgisische Republik, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan. Die EIB hat mit den Mitteln aus der IFCA eine Einheit für technische Hilfe in Kasachstan eingerichtet und dabei mit der EU-Delegation in Astana zusammengearbeitet. Aus der IFCA werden nicht rückzahlbare Finanzbeiträge für Darlehen bereitgestellt, die die EIB, die EBWE und andere europäische multilaterale und nationale Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen an zentralasiatische Länder vergeben. Ihr Hauptziel ist es, zusätzliche Investitionen anzustoßen und wichtige Infrastruktureinrichtungen zu fördern. Der Schwerpunkt soll zunächst auf den Bereichen Energie, Umwelt, KMU und soziale Infrastruktur liegen. Je nachdem, wie sich die Strategien für Zentralasien weiterentwickeln, ist eine spätere Erweiterung auf den Verkehrssektor denkbar.
Über den Beitrag der Kommission zur IFCA wird jährlich entschieden. Im Jahr 2010 stellte sie zunächst 20 Millionen Euro dafür zur Verfügung. Weitere 45 Millionen Euro wurden für den Zeitraum 2011-2013 bereitgestellt. Für 2014-2020 sind es weitere 140 Millionen Euro. Für die IFCA sind folgende Finanzierungsinstrumente verfügbar:
- Kofinanzierung von Investitionen in öffentliche Infrastrukturvorhaben
- Finanzierung der Kosten von Darlehensgarantien
- Zinsvergütung
- Technische Hilfe
- Risikokapital (die beiden letztgenannten werden als Bestandteil einer speziellen Beteiligungsoperation finanziert, oder die Mittel werden der EIB in Form eines Finanzierungsrahmens zur Verfügung gestellt).
Um die Operationen der IFCA aufeinander abzustimmen, unterstützt ein Beirat (der IFCA-Beirat) die Kommission. Er wird unter dem Vorsitz der Kommission geleitet und ist mit Vertretern der Kommission, der Mitgliedstaaten und anderen Geldgebern besetzt. Der Beirat unterstützt die Kommission dabei, die allgemeine Strategie festzulegen und operative Entscheidungen zu treffen. Der Beirat hat ein Sekretariat, das bei der Kommission angesiedelt ist.