Hinter den Kulissen des EFSI: Der Investitionsausschuss
Wilhelm Molterer
Wann entstand die Idee, dass es einen Investitionsausschuss geben und er diese Rolle spielen würde?
Das war ein längerer Prozess. Anfangs ging es vor allem um zwei Fragen, die schließlich auch mit dem Parlament diskutiert wurden. Die erste betraf den Namen: „Europäischer Fonds für strategische Investitionen“ ist eigentlich irreführend, denn rechtlich ist es kein Fonds, sondern eine Garantiefazilität. Zu Beginn sorgte dies für einige Verwirrung auf dem Markt, weil Leute an die EIB herantraten und sagten: „Okay, ich will in diesen Fonds investieren. Wo ist der Fonds aufgelegt? Was hat er für eine Rechtsform?“ Die andere Frage dreht sich um die Benennung des Investitionsausschusses. Auch dieser Name ist eigentlich irreführend, denn der Ausschuss entscheidet nicht über die Investitionen an sich, sondern darüber, ob die öffentliche Garantie dafür eingesetzt werden kann. Eine Möglichkeit wäre gewesen, ihn Garantieausschuss zu nennen. Irgendwann entwickelten die Dinge jedoch ihre eigene Dynamik. Und letztlich ging es hier nur um Bezeichnungen. Über die grundlegenden Prinzipien war man sich von Anfang an einig.
Gab es in dem Gesetzgebungsverfahren einen Moment, in dem Sie dachten, dass die Idee scheitern oder eine ganz andere Form annehmen könnte?
Ja, so einen Moment gab es. Das war interessant. Es war zu Beginn der Beratung im Parlament. Es gab einen Gesetzesvorschlag, der an das Parlament übermittelt wurde, und es war mehr oder weniger derselbe, der schließlich angenommen wurde. Ein Parlamentsabgeordneter sagte: „In Ordnung. Wir machen das, aber wir wollen die politische Kontrolle haben.“ Wir, die EIB und die Kommission, erwiderten: „Wenn ihr das Instrument ruinieren wollt, dann macht es politisch. Wenn ihr wollt, dass es erfolgreich ist, brauchen wir einen marktbasierten Ansatz.“ Dies war eine sehr grundlegende Entscheidung. Schließlich akzeptierte das Europäische Parlament, dass wir ein markt- und kein politikgesteuertes Instrument brauchten. Wir einigten uns jedoch darauf, eine Bewertungsmatrix zu entwickeln, um das Kriterium der Zusätzlichkeit eindeutig bewerten zu können. Wir kamen zweitens überein, dass der Investitionsausschuss ein wirklich unabhängiges Gremium sein muss. Drittens erhielt das Parlament das letzte Wort bei der Wahl des geschäftsführenden Direktors und des stellvertretenden geschäftsführenden Direktors.
Als die beiden Stellen ausgeschrieben wurden, bewarben sich zwischen 40 und 60 Personen auf den Posten des geschäftsführenden Direktors und etwa gleich viele oder noch mehr auf den Posten des stellvertretenden geschäftsführenden Direktors. Die Kommission und die EIB erstellten eine Shortlist. Als schließlich nur noch ein Kandidat für jedes Amt übrig war, wurden Iliyana und ich in einer öffentlichen Anhörung vom Europäischen Parlament mit großer Mehrheit bestätigt.
Viertens vereinbarten wir mit dem Parlament aus Gründen der Transparenz, die Bewertungsmatrix für jedes Projekt zu veröffentlichen. Seit 2018 werden auch die Begründungen des Investitionsausschusses veröffentlicht. Seit 2018 hat das Parlament außerdem einen Beobachter im Lenkungsausschuss, den ehemaligen EU-Kommissar László Andor.
Wer sind die Mitglieder des Investitionsausschusses, und wie wurden sie ausgewählt?
In der Verordnung war zunächst einmal festgelegt, dass der Ausschuss zu gleichen Teilen mit Männern und Frauen besetzt werden musste. Es war eine der ersten Rechtsvorschriften auf EU-Ebene, die diesen Grundsatz enthielt. Ein weiteres Kriterium laut Stellenbeschreibung war, dass die Bewerberinnen und Bewerber Markterfahrung haben mussten. Darüber hinaus sollten sie einen guten Überblick über die europäische Wirtschaft allgemein haben und vertiefte Kenntnisse aus verschiedenen Sektoren mitbringen. Angestrebt war jedoch nicht nur ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis, sondern auch regionale Diversität. Für die Auswahl war schließlich der neu eingerichtete Lenkungsrat zuständig. Dieser bestand aus drei Mitgliedern der Europäischen Kommission und einem Mitglied der EIB, Vizepräsident Ambroise Fayolle. Der Lenkungsrat wählte die acht Mitglieder des Investitionsausschusses aus: Ausgewiesene Expertinnen und Experten, die aus verschiedenen Teilen Europas kamen, Erfahrungen mit us unterschiedlichen Märkten mitbrachten und absolut unabhängig waren. Dies war eines der Grundprinzipien für das Auswahlverfahren des Lenkungsrates.