Einschaltungskriterien
Die EIB finanziert Vorhaben in den meisten Sektoren. Für einen Finanzierungsbeitrag in Betracht kommende Vorhaben müssen zu den wirtschaftspolitischen Zielen der EU beitragen:
- Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts (Entwicklung der ärmeren Regionen) in der EU;
- Ausbau der Verkehrs- und Telekommunikationsinfrastruktur in der EU (Eisenbahn-, Flug- und Straßenverbindungen sowie Brücken);
- Sicherstellung der Energieversorgung - Erzeugung, Weiterleitung und Verteilung, effizientere Energienutzung, alternative Energiequellen;
- Schaffung einer wettbewerbsfähigen, innovativen und wissensbasierten europäischen Wirtschaft (i2i);
- Investitionen in das Humankapital (Schulen, Universitäten, Laboratorien, Forschungszentren, Krankenhäuser usw.);
- Vorhaben zum Schutz der natürlichen und städtischen Umwelt (Wasser, Abfall, Verringerung der Luftverschmutzung, städtischer Nahverkehr usw.);
- Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen;
- Industrieprojekte, die zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU beitragen;
- Vorhaben, die die Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union unterstützen.
Die EIB gewährt keine Zuschüsse oder Risikokapitalfinanzierungen. Für die Vergabe der Zuschüsse der Europäischen Union ist die Europäische Kommission zuständig. Der Europäische Investitionsfonds (EIF) stellt Risikokapitalfinanzierungen bereit.