Staatsangehörigkeit
Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzen – oder die eines Kandidatenlandes, das die Beitrittsverhandlungen bereits aufgenommen hat (Montenegro, Serbien, Türkei, Albanien, Nordmazedonien).
Bei uns gibt es kein Quotensystem. Dennoch wollen wir in Einklang mit Artikel 11 Absatz 7 unserer Satzungerreichen, dass die Nationalitäten der EU-Länder in der Bank ausgewogen vertreten sind.
Von dieser Regelung ausgenommen sind nur unsere Stellen für einheimische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Außenbüro.
Wir bieten außerdem eine beschränkte Anzahl von Praktikantenstellen und Möglichkeiten für Entsendungen an. Dies gilt für unsere Programme im europäischen Mittelmeerraum und in der östlichen Nachbarschaft sowie in Afrika südlich der Sahara, in der Karibik und im Pazifischen Ozean. In den Stellenangeboten wird eindeutig auf das entsprechende Programm verwiesen, und diese Stellen stehen nur Staatsangehörigen der Länder offen, die von den jeweiligen Programmen abgedeckt werden.
Sprachen
Englisch und Französisch sind unsere offiziellen Arbeitssprachen, die Sie daher möglichst beide beherrschen sollten.
Wenn Sie eine der Sprachen fließend sprechen (meist ist dies Englisch), in der anderen Sprache jedoch nicht das geforderte Mindestniveau (*) erreichen, können Sie trotzdem eingestellt werden. Sie müssen sich dann allerdings in der zweiten Sprache verbessern. Dabei helfen wir Ihnen.
Für einige Positionen kann die Beherrschung einer dritten Sprache erforderlich sein. Die jeweils geforderten Sprachkenntnisse entnehmen Sie bitte der Stellenausschreibung.
* Wir fordern keine verhandlungssicheren Sprachkenntnisse, sondern ein Niveau, das in etwa der Stufe B1/2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht.
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